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Herausgeber, W. LExIS und C. v. Rasp geteilt. Zu diesem Teil sind auch
die Biographien zu rechnen. Der biographische Teil ist nicht unverdienst-
lich, doch vermisse ich z. B. G. SIEGLE, der schon im Jahre 1892 im Reichstag
den Antrag auf Einsetzung einer Kommission für Arbeiterstatistik stellte
und in Verbindung damit als Kommissionsmitglied auch die erste Anregung
zu einem Eingreifen des Reichs in der Arbeitslosenfrage gegeben hat. Jener
Antrag wurde einstimmig angenommen. Auf ihm beruht die besondere
Abteilung für Arbeiterstatistik im Kaiserl. statist. Amt,
Den für den praktischen Gebrauch des Werkes wichtigeren Teil bilden
die besonderen Artikel, welche sich zum Teil auf ganze Versicherungs-
zweige und Versicherungsarten, wie See-, Lebens-, Kriegs-, Unfall-, Kranken-
versicherung oder Rückversicherung erstrecken, zum Teil einzelne Institute
wie Abandon, Prämienreserve oder Begriffe wie Unfall, Prämie behandeln.
Unter all diesen Arten von Einzelartikeln finden sich kleine Abhandlungen
von wissenschaftlichem Wert. Als Referenten sind eingetreten für den
Versicherungsvertrag ÖOberlandesgerichtsrat K. SCHNEIDER, für die
Rückversicherung und für die Transportversicherung Professor P. MOLDEN-
AUER, für die Hagel- und Viehversicherung Generalsekretär EHRLICH, für die
Brandversicherung Justizrat Direktor Dr. DOMIZLAFF (Hannover) und wirkl.
Geh. Oberregierungsrat VON KNEBEL DÖBERITZ, für das Vertragsrecht im All-
gemeinen und den Lebensversicherungsvertrag, für die Begriffe Haftpflicht
und Unfall und für Rechtsprechung Kammergerichtsrat HAGEN, für die
Vertragsbedingungen und Gegenseitigkeitsvereine Geh. Reg.-Rat Direktor
Dr. SAMwER (Gotha).
Aus der großen Zahl der von K. SCHNEIDER behandelten Artikel sind
besonders die über Prämie-, Police-, Schaden-, Ueber-, Unter- und Doppel-
versicherung, Fremdversicherung und Garantieversicherung hervorzuheben.
Auch der Artikel Klauseln verdient besonders beachtet zu werden, während
der Artikel über den zentralen Begriff „Gefahr“ wohl etwas zu mager
ausgefallen ist.
Die Staatsaufsicht ist in einer Reihe trefflicher und sehr gründ-
licher Artikel sachkundig von Regierungsrat Dr. L. Reuss behandelt. Es
gruppiert sich um seine Hauptartikel: Aufsichtsbehörden, Staatsaufsicht,
noch eine Anzahl bedeutsamer Artikel über Mustersatzungen, Prämienre-
serve, Rechnungslegung, Uebertragung und Untersagung des Geschäftsbe-
triebs, Zulassung zum Geschäftsbetrieb und Vermögensanlage.
Die Sozialversicherung, insbesondere die Arbeiterversicherung
hat Präsident Prof. Dr. VAN DER BORGHT allein und vollständig in etwa
80 Artikeln vortrefflich behandelt. Es ist ein vollständiges in die alpha-
betische Ordnung zerlegtes System der Arbeiterversicherung, dem sich auch
noch anschließen : Arbeitslosen-V., Handwerker-V., Mutterschafts-V., Privat-
beamten-V., Witwen- und Waisen-V. und Dienstboten-V.
Die so wichtige Versicherungstechnik und Versicherungs-