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mathematk sind von Prof. Dr. Löwy in einer sehr großen Zahl von
Artikeln trefflich behandelt. Wir heben die wichtigen Artikel Police, Prämie,
Prämienreserve, Wahrscheinlichkeitsrechnung, Gewinn, Hypotheken-Lebens-
versicherung und vor Allem Lebensversicherung hervor. Außerdem hat
Löwx auch noch eine Reihe Sonderversicherungszweige wie Renten-V.,
Kinder-V., Frauen-V., Kranken-, Invaliden-, Kriegs-V. behandelt. Eine Reihe
technischer Begriffe wie Absterbeordnung, Abgang, Inkassoprovision, minder-
wertige Leben ist von ihm erörtert.
Die Versicherungsmedizin ist von Prof. FLORSCHÜTZ und vor
allem von Versicherungsarzt Dr. FEILCHENFELD in trefflichen Artikeln über
Lebensversicherungsarzt, ärztliche Prüfung, Rentenhysterie, Simulation,
Unfallfolgen, Unfall-Versicherungsmedizin sachkundig und wissenschaftlich
dargestellt.
Prof. W. Lexıs (Göttingen) hat nur die wirtschaftliche Seite, Prof.
EHRENBERG (Göttingen) nur die juristische Seite des Begriffes Ver-
sicherung behandelt. Prof. EMMINGHAUS (Gotha) stellte de Besteuerung
und Regierungsdirektor C. v. RAsp (München) die Unternehmerver-
bände dar.
Die Auswahl der Mitarbeiter ist eine sehr glückliche gewesen. Dem
Herausgeber selbst kam außer seiner literarischen Tätigkeit seine Stellung
als Generalsekretär des deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft
zu gute. Das Werk ist entschieden von wissenschaftlich hervorragendem
Wert und wird durch seinen handlichen Umfang und seine Vollständigkeit
der Wissenschaft und Praxis des Versicherungswesens gute Dienste leisten.
Manche Lücke wird sich in späteren Auflagen ausfüllen lassen. Wie der
Versicherungswissenschaft selbst, so ist auch diesem Werke noch eine reiche
Zukunft beschieden. Piloty.
Dr. A. Glock und Dr. Schneidler, Das im Königreich Württem-
berg geltende Reichs- und Landesrecht samt den
Vollzugsbestimmungenin übersichtlicher Zusam-
menstellung. Ein Handbuch für den Gebrauch der amtlichen
Gesetzblätter und Verordnungsblätter und der Amtsblätter der Mini-
sterien. Karlsruhe i. B. 1909. G. Braun’sche Hofbuchdruckerei, 453 S.
Das von dem verstorbenen Karlsruher Landgerichtsrat A. GLOoK ange-
legte, von andern fortgeführte Werk ist das beste Repertorienwerk, welches
wir besitzen. Erschienen sind schon die Bearbeitungen für Baden, Elsaß-
Lothringen, Hessen, Sachsen und Bayern. Württemberg liegt uns vor.
Preußen ist im Erscheinen begriffen.
Die drei Hauptbedingungen der Brauchbarkeit: Uebersichtlichkeit,
Vollständigkeit und Zuverlässigkeit sind in so hohem Maße erfüllt, daß
das Werk zu den Unentbehrlichkeiten jeder Fachbibliothek des Landes
gehört. Die Anordnung nach den Ministerialressorts ist als die sachlichste