— 497° —
len Transportkomitees und mit dem Betriebs-
reglement des Vereins deutscher Eisenbahnver-
w&altungen, gültig vom 22. Dezember 1908. Kommentar.
Dritte, neu bearbeitete und vermehrte Auflage. Berlin 1909. J. GuT-
TENTAG, Verlagsbuchhandlung, G. m. b. H. 8%, 586 S.
Der Egersche Kommentar zu dem internationalen Uebereinkommen
über den Eisenbahn-Frachtverkehr hat in allen Vertragsstaaten mit Recht
schnelle Verbreitung und günstigste Aufnahme gefunden. Er bedarf daher
keiner besonderen Enipfehlung mehr. Die Verarbeitung des von der zweiten
Revisionskonferenz in Bern beschlossenen Zusatzübereinkommens vom
19. September 1906, welches am 22. Dezember 1908 in Kraft getreten ist,
gibt der jetzt vorliegenden dritten Auflage ihr besonderes Gepräge; es ist
dadurch eine wesentliche Umarbeitung und in vielen Beziehungen eine
völlige Veränderung des Kommentars gegenüber den früheren Auflagen
veranlaßt worden.
Der Kommentar gewährt eine erschöpfende juristische Erläuterung des
internationalen Uebereinkommens in seiner jetzigen Fassung und zugleich
eine vollständige und übersichtliche Zusammenstellung des gesamten Mate-
rials. Bei jedem Artikel des internationalen Uebereinkommens sind die
Ausführungsbestimmungen, Anlagen und Erklärungen der Schlußprotokolle
und die internen Vorschriften der einzelnen Vertragsstaaten tunlichst voll-
ständig mitgeteilt, ferner die einschlägigen Paragraphen des Betriebsregle-
ments des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen, sowie die einheitlichen
Zusatzbestimmungen des internationalen Transportkomitees und Hinweise
auf das Vereinsübereinkommen und die gemeinsamen Abfertigungsvorschriften.
Die Rechtsprechung aller Vertragsstaaten, die schiedsgerichtlichen Entschei-
dungen des Zentralamts für den internationalen Eisenbahntransport, die
gesamte Literatur, endlich die Landesgesetze und Verordnungen des ganzen
Vertragsgebiets sind berücksichtigt.
Das internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr
beruht inhaltlich überwiegend auf deutschem Frachtrecht. EgEers Kom-
mentar sichert der deutschen Wissenschaft den ihr gebührenden Einfluß
auf die praktische Handhabung des Uebereinkommens.
In der DJZ 1910, 490 f., kündigt der Wirkl. Geh. Oberregierungsrat
Dr. v. der Layen an, daß er in der Zeitschrift für Handelsrecht „seine z.
T. sehr ernste Bedenken gegen eine Reihe von Ausführungen des Verf. ein-
gehend begründen werde.“ Frormann.
Radbruch, Dr. Gustav, Privatdozent in Heidelberg, Einführung in
die Rechtswissenschaft. 1910. Verlag von Quelle und Meyer
in Leipzig. 135 8.
Das Büchlein — erschienen in der vom Privatdozenten Dr. PAuL HERRE
herausgegebenen Sammlung , Wissenschaft und Bildung“ — bezweckt, „end-