Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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neutraler Prisen verbiete und außerdem erklärte, daß zur Ab- 
änderung dieses Zustandes keine Veranlassung vorliege *: 
„Die britische Regierung ist der Ansicht, daß der bestehende 
Brauch die Zerstörung der neutralen Prise nicht erlaubt und 
daß es keineswegs wünschenswert ist, in irgend einer Beziehung 
diesen Zustand abzuändern“. 
Als Sir Ernest darauf bestand, daß die Kommission zuerst 
über das bestehende Recht votiere, und dadurch eine für die 
Gegner der englischen Vorschläge unmögliche Lage schuf, rettete 
der französische Bevollmächtigte Renault die Situation dadurch, 
daß er ausführte, es sei nicht Sache der Kommission, sich über 
die lex lata auszusprechen, sondern nur Vorschläge für die Zu- 
kunft zu machen, die französische Delegation würde sich der 
Stimme enthalten, wenn man über das bestehende Recht ab- 
stimmen würde. Nachdem auch der russische Delegierte Tschary- 
koff diese Ansicht unterstützte, fand sich zwar ın der Kommission 
kein Widerspruch, Sir Ernest betonte aber noch einmal, daß er 
sich nur an den MARTENSschen Fragebogen gehalten und nur ein 
Ziel im Auge gehabt habe: darzutun, daß das gegenwärtige Recht 
die Zerstörung neutraler Prisen nicht gestatte *. 
Ehe auf den sachlichen Inhalt der beiden großen Reden 
pro und contra des russischen und englischen Delegierten ein- 
gegangen wird, mögen in Kürze die oben schon angeführten 
Vorschläge der einzelnen Mächte besprochen werden. Die bri- 
tischen und amerikanischen Vorschläge bedürfen keiner Erklärung. 
Sie besagen beide, daß jedes neutrale Schiff, das zur Abur- 
teilung nicht eingebracht werden kann, freigelassen werden muß. 
Der britische Vorschlag erklärt obendrein noch ausdrücklich, daß 
die Zerstörung der neutralen Prisen verboten ist. Wenn man 
allerdings den englischen Vorschlag zusammenhält mit dem ur- 
sprünglich von der britischen Delegation eingebrachten Antrag 
#4 Eod. p. 903. #5 Eod. p. 904. #6 Hod. loco.
	        
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