Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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Zerstörung neutraler Prisen völkerrechtlich erlaubt sei. Kriege 
berührte dann weiter die bis dahin noch nicht erörterte Frage 
der Prisengerichtsentscheidungen, die zur Unterstützung der 
englischen Ansicht angeführt werden. Er erwähnte, daß sowohl 
Holland als Woolsey der Ansicht seien, daß die Prisengerichts- 
entscheidungen die Zerstörung nicht vollkommen verbieten, son- 
dern sie gegen Entschädigung gestatten. Der Redner betonte 
ferner, daß es eine ganze Reihe von Völkerrechtslehrern gibt, 
welche die Zerstörung neutraler Prisen für zulässig halten. 
In der Begründung der zweiten These, daß die Zerstörung 
vom militärischen Standpunkte notwendig sei, bekannte sich 
Kriege zu den von Owtschinnikow und Behr vor ihm gemachten 
Ausführungen. Behr hatte nämlich nochmals eindringlich auf 
die militärische Unmöglichkeit hingewiesen, ein mit Konterbande 
beladenes Schiff zum Feinde ziehen zu lassen ®°. 
Krieges dritte These ging dahin, daß die Zerstörung für 
den Eigentümer des zerstörten Schiffes keine allzu große Härte 
sei. Betrifit die Zerstörung ein Schiff, das an sich der Weg- 
nahme unterliegt, so verliert es der Eigentümer auf jeden Fall. 
Ist aber ein unschuldiges Schiff zerstört, so wird dem Eigen- 
tümer durch den Spruch des Prisengerichts volle Entschädigung 
für Schiff und Ladung zu Teil. Bei einer internationalen 
Gerichtsbarkeit insbesondere habe der Eigentümer nichts zu 
fürchten ®'. 
Ueber die Hollandschen Ausführungen hat sich in der Folge 
zwischen Kriege und Sir Ernest Satow eine Debatte entsponnen. 
Sowohl über den Inhalt der Hollandschen Briefe an die Times 
als über die wahre Bedeutung der englischen Prisenurteile und 
über Hollands Auslegung der Urteile bestand zwischen Kriege 
und Satow Meinungsverschiedenheit. Sir Ernest ging in einer 
6° Kod. p. 992. 
61 Vertieft wurde dieser Gesichtspunkt in einer zweiten Rede Krieges 
p. 1019.
	        
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