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denken kann, die für eine Sorte Beamte aufgestellten Regeln
auch für die andern anzuwenden“ (Bericht des Ministers an den
Präsidenten, Journal officiel 1907, 8. 982).
So sind am 2. Februar 1907 5 Dekrete erlassen worden,
die Beamten der Verwaltung 1) der Registratur, Domänen und
Stempel, 2) der direkten Steuern, 3) der indirekten Steuern,
4) der Zölle und 5) der Staatsmanufakturen betreffend °®.
Zu 1) Die Kandidaten müssen mindestens 21 Jahre alt
sein, einen Wettbewerb bestehen und ein 2jähriges Super-
numerariat durchmachen. Für die Unterinspektoren und In-
spektoren ist noch ein besonderes Befähigungsexamen (examen
d’aptitude speciale) zu bestehen; ähnlich bei den Departemen-
taldirektoren 3! 32,
Zu 2) Hier gelten für die Anstellung andere Altersgren-
zen: 18 und 25 Jahre °°.
Zu 3) Die Beamten der indirekten Steuern müssen bei der
Anstellung mindestens 18 und dürfen höchstens 23 Jahre alt
sein. Kandidaten, die gewisse Examina bestanden haben, sowie
Beamtensöhne können bereits mit 17 Jahren ernannt werden,
während für gewisse Dienstleiter das Ernennungsböchstalter auf
28 Jahre hinausgeschoben ist. Dieses Dekret ist eines der weni-
00 000
3 Diese außerordentlich umfangreichen 5 Dekrete — sie füllen im
Journal offiziell 45 Spalten — haben bis auf die zu 1) und 5) genannten
bereits mannigfache Abänderungen und Zusätze erfahren. So sind ergangen
zu 2) deer. 20. IX. 1907 und 10. V. 1908: zu 3) deer. 8. VII. 1907; zu 4)
24. V. 1907, 23. V. 1908, 3. III. 1909, 25. V. 1909.
31 Die Beamten des cadre auxiliaire departemental dieses Dienstzweiges
müssen bei der Anstellung wenigstens 21 Jahre alt und mindestens 4 Jahre
commis in der Direktion oder einem Steueramt (bureau de recette) gewesen
sein (d6er. 30. I. 1901). Sie werden auf Grund eines Wettbewerbes ernannt,
doch ist dies für einige Posten nicht erforderlich (vgl. Art. 8 a. a. O.)
®? Für die Registratur- usw. Beamten in Algier gelten ähnliche Be-
stimmungen wie in Frankreich (vgl. deer. 25. V. 1889 und 16. V. 1908).
83 Nach deer. 9. II. 1909 ist für die Beamten der Departementaldirek-
tionsbüros der direkten Steuern die Altersgrenze 19 bezw. 30 Jahre,
Archiv für öffentliches Recht. XXVI. 4. 38