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gen, in dem für die höchsten Beamten ein Ernennungshöchst-
alter bestimmt ist; Direktoren dürfen bei der Ernennung nicht
über 58 Jahre alt sein. Endlich darf kein Beamter in seinem
Geburtskanton noch in dem seiner Frau angestellt werden ®% 5,
Zu 4) Die meisten Stellen des äußeren Zolldienstes sind
Militärpersonen vorbehalten, die auf Grund eines Wettbewerbs
ernannt werden. Der Dienst zerfällt in 3 cadres: superieur,
principal und secondaire.
Zu 5) Dieses Dekret enthält wieder andere Altersgrenzen
als die vorgenannten und verlangt für die Anstellung in der
höheren Beamtenkarriere die Absolvierung gewisser Schulen, be-
sonders der Ecole polytechrique und eine Probezeit, bezw. das
Bestehen eines Examens nach einer gewissen Dienstzeit in sub-
alterner Stellung.
Neben diesen Verwaltungsbeamten der Staatsmanufakturen
stehen die agents techniques du cadre secondaire des manufac-
tures de l’Etat?®. Sie dürfen höchstens 31 Jahre alt sein, ha-
3 Die gleichen Bestimmungen gelten für die Departementalverwaltung.
& Für alle Steuerbeamten in Algier gelten mit wenigen Ausnahmen
die zu 3) angeführten Bestimmungen (vgl. deer. 21. VIII. 1898 und 16. V. 1908).
se Es kann zweifelhaft erscheinen, ob diese technischen Beamten und die
weiter unten erwähnten Aufseher noch unter die Beamten zu rechnen sind.
Für diese Annahme spricht das erwähnte Dekret, das ausführliche Bestim-
mungen über Anstellung, Beförderung und Disziplinarwesen enthält; ebenso
hinsichtlich der Aufseber das Dekret vom 14. I. 1908. Jedenfalls besteht
in Frankreich die Tendenz, den in staatlichen Betrieben angestellten Arbei-
tern die den Beamten gewährten Vergünstigungen zuzubilligen. Da Rechte
jedoch notgedrungen Pflichten nach sich ziehen, so verwischen sich mehr
und mehr die Unterschiede, die zwischen Staatsarbeitern und Staatsdienern
bestehen, und die Zeit ist vielleicht nicht mehr fern, wo alle Staatsarbeiter
als Beamten gelten. Gegen die Einreihung der technischen Beanıten und
Aufseher unter die Beamten könnte man allenfalls die Bestimmungen der
Art. 23 bezw. 28 dieser beiden Dekrete anführen. (Ueber diese beiden
Artikel siehe unten Anm. 75.) Wenn man sich aber vergegenwärtigt,
daß in allen diesen aus dem Finanzministerium stammenden Dekreten
„zwei Hauptideen durchgeführt sind: das Recht auf eine Beförderungsliste
und eine Disziplinargesetzgebung‘ (Bericht des Ministers an den Präsidenten,