Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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ben eine mit Examen abschließende Probezeit durchzumachen 
und, falls sie sich um die höheren Posten bewerben, nach einer 
gewissen Zeit ein weiteres Examen zu bestehen (decer. 20. 2. 1908). 
Endlich gibt es in den Staatsmanufakturen Aufseher: pre- 
poses (decer. 14. 1. 1908). Die den Männern zugänglichen Posten 
sind ehemaligen Militärpersonen vorbehalten, und nur, falls aus 
diesen Kreisen sich nicht genügend Kandidaten melden, findet 
ein Wettbewerb statt, dessen Sieger noch eine einjährige Probe- 
zeit zu absolvieren haben. Die höheren Posten sind nur auf 
Grund eines Wettbewerbs zugänglich. Kein Kandidat darf älter 
als 31 Jahre sein. Die weiblichen Aufseher werden aus den 
Arbeiterinnen entnommen. Sie haben ein Examen zu bestehen; 
ihre Altersgrenzen sind 21 bezw. 36 Jahre. 
Für die Steuereinnehmer (percepteurs) gelten die decr. vom 
20. 9. 1907, 8. 11. 1907, 17. 3. 1908, 29. 6. 1908. Sie rekrutie- 
ren sich aus bestimmten Personenkreisen. Die höheren Posten 
sind teils auf Grund eines Wettbewerbes zugänglich, teils sind 
sie für die unteren Beamtenklassen reserviert. 
Endlich regelt das decer. 17. 6. 1909 die Verhältnisse der an 
der Münze angestellten Beamten. Die Zulassung erfolgt auf 
Grund eines Wettbewerbs und einer Probezeit; die directeurs 
des essais und die essayeurs werden jedoch auf Grund von Prä- 
sentationslisten der Akademie der Wissenschaften ernannt. 
Das französische Schulwesen zerfällt in 3 Abteilungen: 
Journal officiel 1907, 8. 982) und in den begleitenden Berichten stets auf 
den ersten Bericht zu den 5 Dekreten vom 2. Febr. 1907 hingewiesen wird, 
so wird man wohl mit uns die agents techniques und die Aufseher als Be- 
amte ansehen. Aus denselben Gründen rechnen wir die weiter unten er- 
wähnten Arbeiter in den Marinearsenalen zu den Beamten; denn nicht auf 
die Art der geleisteten Dienste kommt es an, sondern auf das Verhältnis 
zum Staate; ist ja doch für die Beamtenqualität nicht einmal die Innehabung 
eines Amtes erforderlich. Diese „Verbeamtung“ scheint uns ein besonderes 
Merkmal des sozialistischen Staates, wie Frankreich einer ist, und die Vor- 
stufe zur Verstaatlichung der Produktionsmittel. 
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