Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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denselben Prinzipien aus wie dieser — erklärt sich aus der 
starken sozialistischen Mehrheit der französischen Abgeordneten- 
kammer und aus der großen Zahl von Mißbräuchen, die sich 
im Laufe der Zeit bei dem bestehenden System gebildet haben. 
Wie zur Zeit der Revolution von 1789 ist auch jetzt die 
radikale Mehrheit von dogmatischen Erwägungen außerordent- 
lich beeinflußt. Sie sucht theoretische Wahrheiten in Wirklich- 
keiten zu wandeln, ohne der Wesensverschiedenheit der zu 
reformierenden Zustände viel Rechnung zu tragen. Man hat 
den Satz aufgestellt, daß wenn eine Vielheit von Menschen 
einem andern untergeben ist, dieser nicht allein die Vielheit 
betreffende Entscheidungen erlassen dürfe. Das mag seine 
Richtigkeit haben für den Staat im Ganzen, denn dessen Zwecken 
entspricht es nicht, daß das Staatsoberhaupt eine unbeschränkte 
Einwirkungsmacht in die persönliche Lebenssphäre der Unter- 
tanen hat. Dieser Satz mag auch für die früher autokratisch 
regierten kleineren Organisationen industrieller Unternehmungen 
gelten, denn hier kommt es nicht so sehr darauf an, daß die 
Angestellten in einem gewissen Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber 
stehen, als darauf, daß sie eine bestimmte Menge Arbeit von 
einer bestimmten Eigenschaft liefern. Alles andere liegt außer- 
halb des Rahmens des Anstellungsverhältnisses. Entspricht 
dieser Satz aber auch dem Verhältnisse der Beamten zum Staat? 
Die radikale Mehrheit der französischen Kammer meint, daß 
wie die Arbeiter *? so auch die Beamten gegen Vergütung ihre 
Kräfte einem Unternehmen widmeten. Dieses sei das wesent- 
liche Merkmal der Beamtenstellung, es müsse also, was den 
Arbeitern recht sei, auch den Beamten billig sein. Zwar wer- 
den der Staatsautorität gewisse Konzessionen gemacht; in erster 
Linie handelt es sich jedoch darum, konstitutionelle Prinzipien 
in Gebieten einzuführen, die bisher autokratisch verwaltet worden 
“ Vgl. darüber, daß man in Frankreich oft das Beamtenverhältnis als 
ein mandat salarie ansieht, Anm. 9.
	        
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