Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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nur höhere Offiziere oder Beamte des entsprechenden Ranges 
tragen (decer. 13. VI. 1853). 
Verschiedene pensionierte Beamte können zu ihrem früheren 
Titel den Zusatz „honoraire“ erhalten, so Präfekten und Richter. 
Diesen ist in solchem Fall eine Teilnahme an den Sitzungen mit 
beratender Stimme gestattet. 
Für im Amte gestorbene Richter besteht ein besondere Eh- 
rung: ihr Bild darf im Justizgebäude aufgehängt werden. 
86. Der Verwaltungsrat. 
In fast allen französischen Werken über Verwaltungsrecht 
findet sich der Satz: „Agir est le fait d’un seul, deliberer le 
fait de plusieurs ®). Denn neben der stets dem Minister zu- 
stehenden action und der administration findet sich die von con- 
seils ausgeübte deliberation und jurisdiction. 
Wir haben in den vorhergehenden Seiten diese Räte besonders 
häufig als Disziplinargerichte gefunden. Es bleibt uns noch übrig, 
kurz ihre Tätigkeit als Verwaltungsräte zu skizzieren. Neben den 
die Ministerien in wichtigen Fällen mit ihrem Rat unterstützen- 
den, meist aus hohen Beamten bestehenden, comites consultatifs 
finden sich in fast allen Dienstzweigen gewöhnlich aus deren 
obersten Beamten gebildete Verwaltungsräte, die sich zu den 
Angelegenheiten der laufenden Verwaltung äußern und auf die 
persönlichen Verhältnisse der Beamtenschaft von bedeutendem 
Einflusse sind. 
So hat der Verwaltungsrat mitzuwirken, wenn ein Beamter 
der direkten Steuern zwar der Dienstzeit, nicht aber dem Lebens- 
alter nach pensionsberechtigt ist und er deswegen, bis er dieses 
erreicht hat, zur Disposition gestellt wird. 
Besonders entwickelt ist das conseil-System im Schulwesen. 
In jedem Departement gibt es einen Volksschulrat, dem u. a. 
°%® Ueber die Entstehung dieses Satzes vgl. MAYER, Anm. 1 S. 71.
	        
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