Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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telst gesperrten Druckes an — besonderen Wert auf jene Stelle 
der Rede, in welcher gesagt wird, daß die „appreciateurs Eclaires“ 
dieses Buch betrachten „comme une espece de catechisme de 
legislation“. Aber auch diese Aeußerung ist viel zu allgemein 
und vag gehalten, als daß sie einen Beweis dafür abgeben könnte, 
daß die Napoleonischen Kodifikatoren speziell von der BENTHAM- 
schen Theorie der Geschlossenheit, Lückenlosigkeit 
erfüllt gewesen wären. Wie wir bereits wissen!?, sind die 
BENTHAMschen „Traites de legislation civile et penale“ ein um- 
fangreiches Werk, dessen Einzelabhandlungen die verschieden- 
artigsten rechtsphilosophischen , gesetzgebungspolitischen und 
sonstige einschlägige Probleme behandeln; und der Einfluß, den 
BENTHAM mit diesem Werke, wie mit seinen übrigen, ausgeübt 
hat, war ein nachhaltiger, insbesondere auf dem Gebiete des 
materiellen Strafrechts und des gerichtlichen Verfahrens, da- 
gegen weniger auf dem des bürgerlichen Rechts'*. Aber um all 
das handelt es sich hier ja nicht! Andererseits ergibt sich gerade 
aus der Vielseitigkeit dieses nachweisbaren BENTHAMschen 
Einflusses, daß es nicht angeht, die farblosen Worte von COMBES- 
Dounouvs um jeden Preis zu beziehen auf den noch nicht 
nachgewiesenen angeblichen Einfluß der Theorie BENTHAMs 
von der „Geschlossenheit des Gesetzbuches“. 
HATSCHEK macht noch auf ein anderes Moment aufmerksam : 
Die Aeußerung von CoMBES-DOUNOUS zeige, welche Aufnahme 
BENTHAMs Buch „Traites de legislation“ „im Corps le&gislatif 
gerade zur Zeit der Beratung über den Oode civil er- 
fuhr“. Darauf nun möchte ich nicht mit HATSCHEK gar zu viel 
Gewicht legen. Wenn man die Bedeutung der Rede von CoMBES- 
Dounous und ihren Einfluß auf den Corps legislatif richtig be- 
” Vgl. namentlich die vorige Anm. 
'3 Vgl. dazu v. MoRL, Die Geschichte und Literatur der Staatswissen- 
schaften III 612 f. 
“8, v. MonHn 615.
	        
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