Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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Veranlassung zu jener Rede von CoMmBES-Dounous! Dement- 
sprechend klingt sie in die Worte aus: „Je demande la mention 
de ’hommage au proc£&s-verbal, et le depöt de l’ouvrage A la 
bibliothöque.“ Das Protokoll meldet dann noch weiter: „Oette 
proposition est adoptee“, und damit hat die Episode ihren Ab- 
schluß gefunden. Aus diesen Vorgängen kann, glaube ich, nicht 
der Schluß gezogen werden, daß die BENTHAMsche Theorie der 
„Geschlossenheit des Gesetzbuches“ auf die Mitglieder des Corps 
legislatif einen tiefen Eindruck gemacht habe. 
Und noch etwas! Zur Zeit der kritischen Sitzung des Corps 
legislatif (8. IV. 03) waren die Kodifikationsarbeiten zum Üode 
civil bereits ziemlich weit vorgeschritten; das ganze I. Buch, 
damals 509 88 umfassend, war in Form von Einzelgesetzen bereits 
publiziert!”. Wenn nun ÜCOoMBES-DOUNOUS in diesem Zeitpunkte 
sich veranlaßt sieht, seine Kollegen über die Bedeutung des 
BentHAnmschen Werkes erst aufzuklären, so ergibt sich 
daraus, daß die Beratungen des Corps legislatif über den Code 
civil unmöglich vom BENTHAMschen Prinzip der „Geschlossenheit 
des Gesetzbuches“ erfüllt gewesen sein können, man müßte denn 
annehmen, daß in den Beratungen über das II. und III. Buch 
ein ganz anderer „Geist“ geherrscht habe, als in jenen über das 
I. Buch. — Wir kommen zu dem Ergebnis: Daß CoMBESs- 
Dounous seine Rede „im Corps legislatif gerade zur Zeit der 
Beratung über den Code civil“ gehalten hat, besitzt für unsere 
Frage nicht die geringste Bedeutung. 
Die beiden von HATSCHEK angerufenen „Tatsachen“ sind 
also völlig ungeeignet zu beweisen, daß der „Geist“ des Code 
Napoleon von dem BENTHAMschen Prinzip der „Geschlossenheit 
des Gesetzbuches“ erfüllt sei. 
15 Das Gesetz, welches den letzten, 11. Titel des I. Buches enthält, 
wurde vom Corps legislatif am 29. III. 08 (8 germinal an XI) beschlossen 
und 10 Tage später ausgefertigt und publiziert. 
Archiv für öffentliches Recht. XXVI. 1. 6
	        
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