Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

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leihe von 16 Millionen, 1877 eine solche von 51 Millionen nötig, 
1878 von 65, 1879 von 79 Millionen Mark. Seit 1878 nahmen 
die Mittel aus der Kriegskostenentschädigung rasch ab (1891 
waren sie ganz verschwunden). 
Ebenso wie in der Tendenz der Reichsschulden, trat seit 
1876 naturgemäß ein Umschwung auch in der Tendenz der Ma- 
trikularbeiträge ein. Während letztere 1875 noch 52 666 754 Mark 
betragen hatten, stiegen sie 1876/77 auf 69962700 Mark, sanken 
1877/78 noch auf 65 649264 Mark, freilich um sogleich 1879/80 
auf 71156269 Mark zu steigen", 
Inzwischen hatten die verbündeten Regierungen versucht, 
neue Einnahmequellen und einen stärkeren Zustrom der bestehen- 
den zu erschließen, indem sie 1875 dem Reichstag einen Antrag 
auf Einführung einer Stempelsteuer auf Schlußscheine usw., so- 
wie auf Erhöhung der Brausteuer vorlegten; jedoch wurden beide 
Vorlagen vom Reichstag abgelehnt; lediglich eine Spielkarten- 
steuer wurde durch Reichsgesetz vom 3. Juli 1878 eingeführt. 
Die steigende Tendenz der Matrikularbeiträge war also nicht auf- 
zuhalten. Damit wuchs die Einsicht ihrer Reformbedürftig- 
keit. Fürst Bismarck betonte diese wiederholt, so besonders bei 
der Begründung der Zolltarifvorlage von 1879: „Das erste Motiv, 
welches mich in meiner politischen Stellung nötigt, für die Re- 
form einzutreten, ist das Bedürfnis der finanziellen Selb- 
ständigkeit des Reiches. Dieses Bedürfnis ist bei der 
Herstellung der Reichsverfassung schon anerkannt worden. Die 
Reichsverfassung setzt voraus, daß der Zustand der Matrikular- 
beiträge ein vorübergehender sein werde, welcher so lange dauern 
soll, bis Reichssteuern eingeführt werden.“ 
Bei der gleichen Gelegenheit sagte Fürst Bismarck im Reichs- 
tag: „Gewiß ist, daß es für das Reich unerwünscht ist, ein lästiger 
Kostgänger bei den Einzelstaaten zu sein, ein mahnender 
1 Vgl. die wiederholt zitierte Denkschrift, S. 372 ff, 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXVIL. 1. 8
	        
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