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gung nur des Erfolges. Denn das objektive Ergebnis kann un-
ter Umständen durch die subjektiv anfechtbaren Momente seiner
Voraussetzung stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Am
deutlichsten tritt das wahre Wesen der Politik in seiner origi-
närsten Gestaltung in Erscheinung, in der sogenannten hohen
Politik: ım Verkehr der Völker untereinander, wo alles nach
dem (Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit, modifiziert durch die
notwendige Rücksichtnahme auf das Nebeneinanderleben ? ge-
regelt wird. Solange die Staaten furchtsam ihre Grenzen allen
Fremden sperrten, war alles Fremde gleichbedeutend mit Feind.
Aber im allgemeinen kann man dies Prinzip der völkerrecht-
lichen Abgeschlossenheit in den heutigen modernen Staaten als
überwunden betrachten und ihm wohl jeden bedeutsamen Einfluß
auf die Regierungstätigkeit zivilisierter Staaten absprechen. Denn
gleichen Schritt mit der Durchdringung der Staaten mit fremden
Elementen geht die Erkenntnis, dab aus einer Berührung mit
Fremden und deren Kultur, und aus einer notwendigen Verglei-
chung der bestehenden gegenseitigen Verhältnisse nur Ersprieß-
liches erwachsen kann. Das ist auch die Tendenz des völker-
rechtlichen Verkehrs des letzten Jahrhunderts. Auch wo diese
Auffassung der Ueberzeugung von der Notwendigkeit des Neben-
einanderlebens und gegenseitigen Verkehrs gewichen ist, sind noch
nicht alle Spuren des exklusiven Nationalstaats gewichen. Ein
heute noch oft genug in Erscheinung tretendes Ueberbleibsel
dieser überwundenen Auffassung ist der Chauvinismus. Von hier
ist es ein kleiner Schritt zu jenen großen internationalen Be-
strebungen, wie sie sich seit drei Jahrzehnten in weltumspannen-
den Unionen und ihrer idealsten Erscheinung in den Schieds-
gerichten und Friedenskonferenzen gezeigt haben.
2 Vielleicht kann schon in dem Moment der hier zu befolgenden Zweck-
mäßigkeitsgrundsätze das Element notwendiger Rücksichtnahme auf die
Koexistenz gleichberechtigter völkerrechtlicher Faktoren als mitenthalten
angesehen werden.
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