Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

— 1718 — 
Im ganzen aber waren die Ueberweisungen für die Einzel- 
staaten ein Danaergeschenk, wie es der badische Finanz- 
minister Elstätter richtig im badischen Landtag vorhergesagt hatte. 
Das Problematische des den Einzelstaaten gewährten Vorteils 
lag nämlich in den großen Schwankungen, die die „effektiven 
Ueberweisungen“ (Ueberweisungsüberschüsse) von Jahr zu Jahr 
aufwiesen. Hierüber führt die mehrfach zitierte Denkschriit 
(S. 374) aus: „Die Einzelstaaten haben ihre Finanzwirtschaft im 
Lauf der Jahre vielfach auf einen Mehrbetrag der Ueberweisungen 
über die Matrikularbeiträge als auf einen dauernden Bestandteil 
ihres Budgets gegründet; sie haben auf die letzteren nicht nur 
neue dauernde, ohne diese Mehrüberweisungen nicht gedeckte 
Ausgaben übernommen, sondern auch eigene erhebliche Ein- 
nahmen daraufhin preisgegeben, insbesondere durch Aufhebung 
bezw. Erleichterung direkter Steuern, Abgaben usw. zur Ent- 
lastung der unbemittelten Volksklassen und die Dotierung von 
Verbänden“. 
Mit Bezug auf Baden sagt hierüber Buchenberger: 
„Wenn für ein Land von der Größe Badens innerhalb kurzer 
Zeiträume die Schwankungen in den Abrechnungsergebnissen mit 
dem Reich auf zwei und mehr Millionen Mark auf- und ab- 
wärts sich belaufen können, so ist auch dem Nichtfachmann klar, 
daß jede voraussehende Berechnung in der einzelstaatlichen Finanz- 
politik zur Unmöglichkeit gemacht wird und daß die einzelstaat- 
lichen Verhältnisse einfach dem Spiel des Zufalls preisgegeben 
sind. Aus der Periode der Ueberweisungen zwischen 1885 und 
1892 haben in einer Anzahl Staaten schwere Ungelegenheiten 
schon deshalb sich ergeben müssen, weil Regierungen wie Stände 
der begreiflichen Versuchung unterlagen, auf die Ueberweisungs- 
politik dauernde Ausgaben zu begründen, welche mit dem Rück- 
gang der Ueberweisungen bezw. mit deren völligem Aufhören 
plötzlich der Deckung entbehrten.* 
Nach einer Aufstellung, die Graf von Posadowsky dem
	        
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