Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

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So sagte der Abg. Schrader in der Reichstagssitzung vom 7. Dez. 
1904: „Die geringen Summen der Matrikularbeiträge, die auf die 
kleinen Staaten entfallen, können ohne Mühe von den großen 
getragen werden!“ Aber auf diese Weise würden mindestens 
zehn Kleinstaaten in ein finanzielles Abhängigkeitsverhältnis von 
Preußen und letzten Endes aus einem Bundesverhältnis in ein 
Vasallenverhältnis geraten! Für Vasallenstaaten aber ist im 
Deutschen Reich kein Raum! — 
Der Reichstag hät, wie erwähnt, die Bindung der Matriku- 
larbeiträge wiederholt abgelehnt. Dafür suchte er wiederholt, so 
bei den Reichsfinanzreformen von 1906 und 1909, durch Aus- 
bau derindirekten Steuern den Bedarf an Matrikular- 
beiträgen einzuschränken. Freilich brauchen, je mehr auf solche 
Weise der Ausgabebedarf des Reiches gedeckt wird, desto weniger 
die Einzelstaaten die Lücke, das Defizit, mit ihren Matrikular- 
beiträgen zu verstopfen. Auch ist die Einführung von neuen indi- 
rekten Steuern und die Erweiterung bestehender unbedingt vor- 
zuziehen gegenüber der Einführung direkter Reichssteuern. Zu 
den unter Z. 4 angeführten Gründen, die gegen direkte Reichs- 
steuern sprechen, kommt noch ein politischer Grund, den 
Fürst Bismarck im Reichstag am 28. März 1881 folgendermaßen 
ausgesprochen hat: „Wer einen Bedarf an mit der Reichsregie- 
rung unzufriedenen Wählern hat, wird im großen ganzen 
an den direkten Steuern festhalten; wer dahin strebt, daß 
in der Bevölkerung Zufriedenheit herrscht, wird mehr für 
die indirekten Steuern sein.“ Jedoch hat der Ausbau der 
indirekten Steuern seine Grenzen. Und wirtschaftliche Gründe 
ebenso sehr als soziale und politische Gründe lassen es bedenk- 
lich erscheinen, zu nahe an diese Grenze vorzudringen. Aus 
diesen Gründen muß es auch dahingestellt bleiben, ob auf die 
Dauer die indirekten Steuern so ausgedehnt werden könnten, 
daß damit die sämtlichen Unzuträglichkeiten der Matrikularbei- 
träge beseitigt würden !
	        
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