Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

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ein fremder Organwille und nicht der Landeswille, welcher im 
Lande Herrschaftsfunktionen vornimmt. 
Die Kompetenzen des Landtages, der paktierten Gresetz- 
gebung und der Delegationen erschöpfen noch nicht die Gesetz- 
gebung im Neulande, denn sie sind alle nur für sachlich ab- 
gegrenzte (sebiete vorgesehen ohne Präsumtion für die ihnen 
nicht ausdrücklich zugewiesenen Rechtsmaterien. Insbesondere 
fehlt es an einer solchen Zuweisung jenef inneren Angelegen- 
heiten des Landes, welche infolge der taxativen Umschreibung 
der Landtagskompetenz von der Zuständigkeit des Landtages 
ausgenommen sind. Zwei Rechtsgebiete von hervorragender 
Bedeutung gehören vor allem hierher: die Verfassungsnormen 
des Landes, soweit sie nicht das staatsrechtliche Verhältnis des- 
selben zur Monarchie berühren; und die grundsätzliche Rege- 
lung der gesamten Behördenorganisation, der Exekutive Es 
kann keinem Zweifel unterliegen, daß hier ein originäres, selb- 
ständiges Verordnungsrecht des Monarchen 
eingreift und daß für dieses und gegen die anderen Kompetenzen 
die Rechtsvermutung spricht. Das ergibt sich aus der Entwick- 
lung der österreichisch-ungarischen Herrschaft in Bosnien und 
aus der Art, wie die Kompetenzen der anderen Gesetzgebungs- 
faktoren, insbesondere des Landtages bestimmt sind. Die kaiser- 
liche Verordnungsgewalt — zunächst in die Form des militäri- 
schen Oberbefehls gekleidet — war bei und nach der Okkupation 
die ursprüngliche und ausschließliche Quelle aller staatlichen 
Herrschaft im Lande. Sie enthielt daher auch die unumschränkte 
gesetzgebende Gewalt. Die paktierten Gesetze vom Dezember 
1879 und Februar 1880 haben nur für ganz bestimmte Ange- 
legenheiten eine Aenderung dieses Zustandes, eine Bindung des 
Monarchen an die beiderseitigen Legislativen herbeigeführt. Die 
Annexion, welche die Souveränetät des Herrschers und die Gel- 
tung der Thronfolgeordnung auf das Land erstreckt, ohne letzteres 
Oesterreich oder Ungarn und damit auch deren konstitutionellen
	        
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