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1. Dr. Georg Eger, Geh. Reg.-Rat, Das Reichsgesetz über
den Unterstützungswohnsitz vom 30. Mai 1908. Kommentar.
6. Aufl. Breslau 1909. J. U. Kerns Verlag (Max Müller).
Der fünften (1907) ist schnell eine neue Auflage gefolgt, welcher der
vom 1. April 1909 ab gültige Text zugrunde liegt. Der Kommentar wird
auch in der neuen Bearbeitung für Theorie und Praxis unentbehrlich sein.
Die Benutzung der teilweise nach und nach recht umfangreich gewordenen
Anmerkungen dürfte nicht unwesentlich erleichtert werden, wenn deren
Zahlen neben den Paragraphenziffern über den Seiten oder am Rand zu
finden wären.
2. Otto Mayer, Professor der Rechte in Leipzig, Schiffahrtsab-
gaben Il. Kritische Bemerkungen zum Entwurf eines Reichsgesetzes, die
Erhebung von Schiffahrtsabgaben betreffend. Tübingen 1910. Verlag von
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck).
In dieser kleinen Schrift hat es OTTO MAYER noch einmal unternommen.
mit allem Nachdruck auf die volle Tragweite der vorgeschlagenen Be-
stimmungen hinzuweisen. Er beweist, daß die Gebühren des Entwurfs
keine Gebühren, sondern Steuern sind, und in den Zweckverbänden sieht
er wenig verhüllte Formen einer preußischen Hegemonie in ihrer ver-
schärften Gestalt, die zu einem Anschluß aller bisherigen Bundesstaaten an
die Vormacht Preußen als dessen Nebenländer führt.
3. Dr. Arthur Nußbaum, Rechtsanwalt an dem Landgerichte Berlin,
Kommentar zum Börsengesetz für das Deutsche Reich
22. Juni 1896 .
vom 2 M3:1908 nebst einer Darstellung der Rechts-
gsrundsätze überdenEffektenhandelzwischenBankier
und Kunden. München 1910. GC. H. Becksche Verlagsbuchhandlung.
Ein mit ausgezeichneter Kenntnis der umfangreichen und verschieden-
artigen Literatur und Praxis gearbeiteter Kommentar. Besonderer Be-
achtung seien hier die Ausführungen zu den allgemeinen Bestimmungen
über die Börsen und deren Organe empfohlen.
Heidelberg. Franz Dochow.