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technische Norm die Art und Weise, wie in der Ausübung des
Rechts und der Pflicht, in der Gestaltung des rechtlichen Tuns
am zweckmäßigsten vorgegangen werden kann. Das Rechtliche
ist also das Grundsätzliche, das Primäre, während das Tech-
nische den Ausbau, die für das sittliche Gefühl indifferente, rein
zweckmäßige Gestaltung der rechtlichen Handlung betrifft. Die
technische Handlung ist stets nur eine Teilhandlung der recht-
lichen Handlung, eine Teilhandlung, die an sich rechtlich farb-
los ist, die aber im Zusammenhange mit anderen solchen tech-
nischen Teilhandlungen die rechtliche Handlung ausmacht. Die
Norm, daß die Regierung die Gesetze und andere Vorlagen an
das Parlament vorbereiten soll, ist rechtlicher Natur; die Grund-
sätze, wie sie dieser Pflicht nachkommt, sind technischer Natur.
Die Norm, daß ein neuer Kanal gebaut werden soll, ist recht-
licher Natur; sie begründet Pflichten der Staatsorgane. Wie der
Bau im einzelnen sich gestaltet ist Sache der Technik. Die Vor-
schrift, daß die Jugend Schulunterricht erhalten soll, ist recht-
licher Natur; der Lehrer hat die rechtliche Pflicht, so zu unter-
richten, daß die anvertraute Jugend geistig gefördert wird. Das Wie
aber, wie viele Stunden, welche Lokale, welche Lehrmittel, welche
Reihenfolge usw., ist technischer Natur. Die Pflicht der militä-
rischen Vorgesetzten, die Mannschaft zu instruieren, entfließt
rechtlicher Vorschrift; die Art und Weise aber, wie die Ein-
übung stattfindet, die Exerzier- und Dienstreglements usw. sind
technischer Natur. Die Technik ist die Gehilfin des Sittlichen
oder Rechtlichen.
Das Sittliche bezieht sich auf das Zusammenleben der Men-
schen und macht sich überall geltend, wo Menschen beieinander
leben ®. Und neben den sittlichen Normen gebietet auch die
5 Zwischen dem Sittlichen und dem Rechte besteht kein Gegensatz; das
Sittliche ist das Recht und das Recht ist das Sittliche. Die in neuerer
Zeit gegen die Theorie, daß das Recht aus Normen, d. h. aus Imperativen
(und entsprechenden Erlaubnissen) bestehe, erhobenen Widersprüche, LOE-