Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

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eines Vertrags über die gesuchte und ange- 
botene Stelle, nach beiden Seiten, nach der Seite sowohl 
des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers hin gerichtet ist, 
beide einander zuzuführen, näher zu bringen und zwischen ihnen 
zu vermitteln sucht; der Herausgeber von Stellen- und Vakanzen- 
listen übt eine Vermittlertätigkeit nicht aus und sei den Vor- 
schriften über Stellenvermittler nicht unterworfen. 
Die Herausgabe von Stellenlisten ist vielfach zur Umgehung 
der für Stellenvermittler erlassenen Vorschriften benutzt und 
führt mannigfache Uebelstände herbei. Die Stellenlisten ent- 
stehen zum Teil infolge unmittelbarer Druckaufträge, vielfach 
aber auch dadurch, daß aus verschiedenen Zeitungen die offenen 
Stellen abgedruckt und nach Berufen zusammengestellt werden. 
Unter großartig klingenden und zu Täuschungen führenden Be- 
zeichnungen werden die Listen in regelmäßigen, fast täglich 
wiederkehrenden Anzeigen in den Tagesblättern angepriesen oder 
mit verlockenden Empfehlungsschreiben den Stellensuchenden 
übersandt, um diese zu einem Bezuge der Liste zu verleiten. 
Der im Verhältnis zur Gegenleistung ungebührlich hohe Bezugs- 
preis bildet die Haupteinnahme des Herausgebers der Stellen- 
listen, der eine weitere Gewähr für die Erlangung einer Stellung 
nicht übernimmt. Die Wertlosigkeit solcher Stellenlisten ist von 
Gerichten mehrfach einwandfrei festgestellt worden. Es handelt 
sich überwiegend um eine unlautere Anpreisung und um eine 
Ausbeutung der Unerfahrenheit und Notlage der Stellenlosen. 
Deshalb erschien es notwendig, den Begriff des Stellenver- 
mittlers zu erweitern und durch eine gesetzliche Begritfsbestim- 
mung klar zum Ausdruck zu bringen, daß auch die Heraus- 
geber von Vakanzen- und Stellenlisten als 
Stellenvermittler anzusehen sind. Die unter Berück- 
sichtigung dieses Zweckes gewählte Fassung lehnt sich an die 
Vorschriften über den Maklervertrag im & 652 des Bürger- 
lichen Gesetzbuches an. Hiebei ist auch auf die Erfahrungen,
	        
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