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Literatur.
Besprechungen.
A. Eggers, Der königliche Grundbesitz im 10. und be-
ginnenden 11. Jahrhundert (Quellen und Studien zur Ver-
fassungsgeschichte des deutschen Reiches im Mittelalter und Neuzeit).
Weimar, Hermann Böhlaus Nachfolger 1909.
Erfreulicherweise mehren sich in den letzten Jahren die Untersuchun-
gen über die Domänen der mittelalterlichen Reiche. Denn je genauer man
zusieht, handelt es sich wenigstens in Deutschland und Frankreich überall
darum, daß der König für die verloren gegangene öffentliche Gewalt Er-
satz in den Domänen sucht und deshalb diese letztere ausdehnen möchte;
in Deutschland ist das ja mißlungen, während in Frankreich die ganze Ge-
walt des späteren starken Königtums darauf zurückgeht. Vor ein paar
Jahren hat nun die vortreffliche Untersuchung von Hans NIESE (Das Reichs-
gut im 13. Jahrhundert 1905) unsere Kenntnisse der deutschen Verhältnisse
erheblich erweitert. Heute liegt die eingangs genannte Arbeit vor, deren
Wert freilich ein sehr ungleicher ist und die an die Leistung NIESEs nicht
entfernt heranreicht. Sie ist ein Spezimen jener bedenklichen Methode,
welche eine große Institution gerade nur für einen kleinen Zeitabschnitt
verfolgen will und hat alle Vorteile, aber auch alle Nachteile jener Me-
thode an sich. Veranlaßt ist die Begrenzung der Untersuchung auf die
ottonische Zeit offenbar damit, daß dem Verfasser — etwa im Seminar —
aufgegeben war, das herauszuarbeiten, was sich in den bisher erschienenen
Bänden der Diplomata findet.
Immerhin ist das, was der Verfasser bis S. 98 über die einzelnen
Königsgüter und über das Uebergehen der Hausgüter Konrad I. und der
Ludolfinger in das Königsgut sammelt, eine gute Arbeit, die nachfol-
gende Forscher mit Dank und großem Vorteil benützen werden. Frei-
lich auch hier kommt man über einzelne Bedenken nicht hinweg. So ist
eben doch der Schluß vom actum einer Königsurkunde auf das Vorhanden-
sein von Königsgut ein recht unsicherer; denn das königliche Quartier-
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