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gedient sein. Vielleicht bringt uns Verfasser noch einmal ein derartiges
System; in dieser Beschränkung könnte er sich vielleicht als Meister zeigen.
Heidelberg. Walt’ier Jellinek.
Annales dessciencespolitiques, vingt-cinquiäme anne6e,
1910, 844 S.
Der 25. Band der Annales des sciences politiques (die in Zukunft als
Revue des sciences politiques erscheinen werden), liegt soeben abgeschlossen
vor. Wie gewöhnlich, so bieten sie auch in diesem Jahre eine Fülle hoch-
interessanter Abhandlungen (nicht weniger als 27 Nummern weist das In-
haltsverzeichnis auf), von denen hier nur diejenigen besprochen werden
sollen, die entweder ein spezifisches Interesse für Deutschland bean-
spruchen, oder aber von allgemeiner Bedeutung sind. Von ersteren sind
zu nennen die Abhandlung von ARMAGNAC ET SAINT GIRONS, „La politique
douaniere de l’empire allemand“ (S. 670—683, 740-760), die nach einem
Ueberblick über die deutsche Zollpolitik von den Zeiten des Zollvereins
an bis zur Aera Caprivi (8. 670—71) in ausführlicher und interessanter Dar-
stellung die mit dem Amtsantritt Hohenlohes (1894) einsetzenden Vorbe-
reitungen zu dem neuen Zolltarif von 1902 schildert, die charakterisiert
sind durch die Bemühungen der rechtsstehenden Parteien, an Stelle der
freihändlerischen (?) Verträge von 1891—94 das System des Hochschutzzolls
zu setzen (S. 672—683). Den Kampf der Parteien und die Verwirklichung
der Absichten der Anhänger der Schutzzollpolitik stellen die Autoren im
II. Kapitel dar, betitelt „Le prince de Bulow et le tarif du 25 decembre
1902°. Die Abhandlung zeichnet sich aus durch reiches Quellenmäterial
und eindringendes Studium der in Betracht kommenden Verhältnisse. —
Mit der preußischen Wahlrechtsreform beschäftigt sich MATTER „La reforme
€lectorale en Prusse“ (S. 625—639). Während das I. Kapitel der Abhand-
lung einen historischen Ueberblick über die Entwicklung des preuß. Wahl-
rechts gibt (S. 624—628), sucht das zweite die Mängel der vom Verfasser
als „bizarr und überlebt“ bezeichneten geltenden Wahlordnung darzu-
legen (8.628—631). Der dritte Abschnitt ist der Besprechung des Regierungs-
entwurfs vom 4. Februar 1910 und einer ausführlichen Schilderung der
Kämpfe im Landtag gewidmet (S. 631—38). Seine eigenen Ansichten über
die Zukunft der Wahlreform präzisiert der Verfasser — sous toutes reser-
ves — dahin: „Il est & prevoir que la reforme ne se fera point d’un seul,
mais s’op6era par une serie de modifications reparties sur de longues ann6es,
Le suffrage universel, direct et secret, n’a aucune chance d’aboutir avec 1a
chambre actuelle... Le scrutin secret... reclame par le pays comme
un droit de moralite politique, sera probablement concede ... La pre-
mitre classe sera &largie pour qu’on remedie & la situation scandaleuse
qu’elle possöde .... Quant & la composition exacte des deux classes, la
repartition des electeurs, le mode de scrutin, il sera necessaire de transiger;