Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

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richtskostengesetzes, der Gebührenordnung für RA. in 
Kraft ab 1. April 1910. Tübingen 1910. Verlag von J. C. B. Mohr (Paul 
Siebeck). 
13. Wilhelm Müller, Amerikanisches Volksbildungs- 
wesen. Jena 1910. Eugen Diederichs. 
14. Franz Nadastiny, K. K. Strafanstalts-Oberdirektor in Garsten, 
Untermenschen oder Narren®. Hine kriminalpsychologische 
Kritik der klinischen Lehre vom Verbrecherseelenleben. Wien 1910. Carl 
Konegen. 
15. Dr. Vladimir Pappafava, Advokat in Zara, Rechts- und 
Justizverhältnisse und das Urkund- und Beurkun- 
dungswesen in Montenegro. Wien 1910. K. u. K. Hofbuch- 
druckerei Carl Fromme. 
16. Dr. Vladimir Pappafava, Das Notariatin Rußland. Inns- 
bruck 1911. Wagnersche Universitätsbuchhandlung. 
17. Hans Raith, K. Amtsgerichtssekretär, Das deutsche Justiz- 
sekretariat. 2 Aufl. Verlag J. Raith, Buchloe (Bayern). 
18. M. Stengleins Kommentar zu den strafrecht- 
lichen Nebengesetzen des Deutschen Reiches. Vierte 
Auflage völlig neu bearbeitet von Ludwig Ebermayer, Reichsgerichtsrat, 
Franz Galli, Reichsgerichtsrat a. D.; Georg Lindenberg, Geh. Oberjustiz- 
rat, Senatspräsident bei dem Kammergericht. 2. bis 5. Lieferung. Berlin 
1910. Verlag von Otto Liebmann. 
Die vorliegenden Lieferungen enthalten die Gesetze zum Schutz des 
geistigen Eigentums, über die militärischen Verhältnisse, den Geldverkehr, 
das Gesundheitswesen, das Seewesen und gewerbliche Gesetze. Außerdem 
bestehen noch zwei Abteilungen: „Polizeigesetze“ und „Verschiedene straf- 
rechtliche Materien®. Unter den Polizeigesetzen findet man u. a. das Preß- 
gesetz, das Auswanderungsgesetz, das Reblaus- und das Vogelschutzgesetz. 
Den verschiedenen strafrechtlichen Materien sind zugerechnet das Personen- 
standsgesetz, das Wuchergesetz, die Konkursordnung (Strafbestimmungen), 
das Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen u. a. Dieses System ist 
nicht einwandsfrei, hat aber zum Teil darin seinen Grund, daß die Ge- 
setze in den einzelnen Abteilungen immer von deinselben Verfasser er- 
läutert sind. Wo das System versagt, muß das am Schluß des Werkes zu 
erwartende Register nachhelfen; eine Anordnung nach Jahr und Datum 
des Gesetzes wäre bei der großen Anzahl der in Betracht kommenden Ge- 
setze nicht angebracht gewesen.
	        
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