Ein Proportionalwahlvorschlag mit Rang-
ordnungsbestimmung der Kandidaten durch
die Reihenfolge innerhalb jedes Stimmzettels.
Von
Dr. iur. M. DOBRANICKI in Lodz.
Bei allen Listenwahlsystemen wird im zweiten Stadium der
Wahl, d. h. bei der Verteilung der einzelnen Sitze innerhalb jeder
Partei, die Rangordnung der Kandidaten ausschließlich durch
die von den Kandidaten erhaltene Stimmenzahl bestimmt. Wenn
wir vorläufig die Proportionalwahlsysteme mit erlaubter Kum-
mulierung unbetrachtet lassen, so ergibt sich, daß der Wähler,
will er für die volle Zahl der Kandidaten stimmen, nicht die
Möglichkeit hat, einem oder einigen bestimmten Kandidaten vor
den anderen einen Vorzug zu geben. Stimmt er in seinem Stimm-
zettel für die Kandidaten a, b, c, d usw., so hat er keine Mög-
lichkeit, hinzuweisen, daß ihm die Wahl des Kandidaten a mehr
als die des Kandidaten b, des b mehr als die des € usw. er-
wünscht sei. Die Auswahl zwischen den Kandidaten hängt
meistens von unbedeutenden und zufälligen Differenzen in der
von ihnen erhaltenen Stimmenzahl ab, da die meisten Wähler
in der Regel für die ganze von der Partei vorgeschlagene Liste
stimmen werden.
Doch auch in den Systemen der Minderheitsvertretung und
in den Proportionalwahlsystemen, in welchen, wie im württem-