Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

— gay = 
Beamtenkategorien zu schaffen. Derartige Beamte sind z. B. die 
kommunalen Hundefänger®*, Wagemeister®°, Fleischbeschauer 8% 
und viele Beamte des Aufsichtswesens, insbesondere Kontroll- 
beamten, deren Beurkundungen daher auch obrigkeitliche Akte 
sind und deren Tätigkeit nicht eine Gefälligkeit der Kommune 
ist sondern Ausfluß der Kommunal-, d. h. mittelbaren Staats- 
gewalt. Daneben gibt es aber auch rein private Aufseher 
— ohne Polizeigewalt — der Kommune, die natürlich so wenig 
Beamte sind, wie Privatnachtwächter 87. 
VII. Ueber einige wichtige Beamtenkategorien. 
l. Regierung und Verwaltung. 
Jede Regierungs- und Verwaltungsfunktion 
ist, wie aus sich selbst folgt, Ausübung der Staatsgewalt 
— gleichviel ob unmittelbar oder mittelbar — und alle Träger 
derartiger Funktionen sind daher Beamte: Monarch, Regent, 
Bundesrats-, Senats-, Magistratsmitglieder °®, sowie die Mitglieder 
der sonstigen Selbstverwaltungskorporationen, auch wenn ihre 
Mitgliedschaft nicht auf Anstellungsvertrag zurückzuführen ist 
(Hamburgischer Senat ®°, Mitglieder des Provinzialrats, Bezirks- 
ausschusses usw.) ®®, Nicht dagegen fallen unter die Beamten die 
Kanzlisten, Buchhalter usw. bei Verwaltungsbehörden. 
Die Mitglieder von Parlamenten und anderen 
Organen der Staats- oder kommunalen Bürgerschaft haben keine 
8: RGStr. 30. 29. 
55 RGStr. 18. 37. 
88 Bei deren Tätigkeit Binding 385? die obrigkeitliche Natur bestreitet. 
Dagegen mit Recht Derıus 372. Vgl. im übrigen OLG. München, Straf- 
sachen 4. 451. 
8” Nicht unbedenklich RGStr. 34. 287. 
88 Für Regent und Bundesratsmitglied bestritten von BINDING 387 8. 
8? Vgl. BINDInG 384. 
»° Anders BınvınG 387.
	        
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