Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

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zettel zeigt der Wähler den Grad, in welchem für ıhn die Wahl 
eines bestimmten Kandidaten im Verhältnis zu der der anderen 
erwünscht wäre. Jedem Platz entspricht eine umgekehrte Platz- 
nummer ”. Für jeden Kandidaten des Wahlbezirkes wird die 
gesamte Platzbewertungszahl ® ermittelt. 
7. Nach beendeter Abstimmung werden von allen Wahlbe- 
zirken die Stimmresultate, d. h. die von jeder Partei erhaltene 
Stimmenzahl, wie auch die gesamten Platzbewertungszahlen aller 
Kandidaten dem Landeswahlbureau übermittelt. Dieses ermittelt 
die im ganzen Lande von jedem Kandidaten aufgebrachte 
gesamte Platzbewertungszahl (falls er in mehreren Wahlbezirken 
aufgestellt wurde), wie auch die jeder Partei im ganzen zukom- 
mende Stimmenzahl und verteilt die Sitze auf die einzelnen 
Parteien nach dem d’Honpr’schen Verfahren, respektive besetzt 
sie durch Wilde (für die Wilden werden die gesamten Platzbe- 
wertungszahlen nicht ermittelt, da bei ihnen nur die absolute 
Stimmenzahl entscheidet). Innerhalb jeder Partei werden die- 
jenigen Kandidaten gewählt, die die höchsten gesamten Platz- 
bewertungszahlen haben. 
Das ganze Land ist in 10 Wahlbezirke eingeteilt. Es seien 
50 Abgeordnete zu wählen. Die vorläufig den einzelnen Wahl- 
bezirken zugeteilte Zahl der Abgeordneten sei: 
Wahlkreis 1 — 5 Abgeordnete, 
1 —4 
n UI — 4 n 
. vv —7 , 
n v_—3 n 
, VI —ı0 n 
» vi —3 » 
„ vol — 4 n 
» IX —5 n 
n X —5 n 
Abgegeben im ganzen Lande 100000 Stimmen. 
  
? Siehe Seite 47 ff. 8 Siehe S. 47. 
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