Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 27 (27)

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K 
M'P 
Zahl der Sitze der Partei B 
K 
= .T. 
M 
Da jeder Kandidat der Minorität (B) r Einzelstimmen 
erhält, so darf auch jeder Kandidat der Majorität (A) nicht mehr 
bekommen, soll die Minorität nicht erdrückt werden. Also be- 
kommen alle (& p) Kandidaten der Partei A 
[sr .») x r| Einzelstimmen. 
Da aber in der Partei A — p Wähler stimmen, so darf jeder 
„[(K ‚.._{&K 
nur für (A .P- r) :p= (A r) Kandidaten stimmen. 
Die Zahl (+ r) ist aber die Zahl der der Minderheit zu- 
gebilligten Sitze. 
Damit also die Mehrheit nicht mehr Sitze usurpieren kann, 
als ihr zugebilligt sind, muß das Votum auf das Ver- 
hältnis derZahlderderMinderheit zugebillig- 
ten Sitze zu der Zahlaller Sitze limitiert wer- 
den, also auf 
w.! 
K. 
In unseren Beispielen müßte die Limitierung 
im Beispiel I anstatt auf °/uı auf ?/uı 
" U ,„ » fu » Yu 
„ 421 ,„ „ "fa » Yu 
„ VI „ ıı » fin vorgenommen sein. 
  
Um die ihr zugebilligte Zahl der Sitze zu erhalten, braucht
	        
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