Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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verschiedene praktische Konsequenzen sich aus den verschiedenen 
Theorien ergeben. 
Insbesondere wird es sich darum handeln, die kinemato- 
graphischen Vorführungen in ihrer rechtlichen Beurteilung gegen 
die verwandten Vorführungen gewöhnlicher stehender Lichtbilder 
einerseits, gegen die Vorführungen des Kinetoskops oder Muto- 
skops andererseits abzugrenzen. Zwei technische Details sind es, 
welche den bestimmenden Maßstab abgeben: Einmal kommt es 
darauf an, ob der Zuschauer das Bild selbst sieht oder nur die 
Projektion des Bildes und sodann ist es von Bedeutung, ob der 
Zuschauer beim Betrachten des Bildes beziehungsweise der Pro- 
jektion denselben Eindruck haben würde, welchen er beim Be- 
trachten der Bilder hätte, wenn diese hinter einander von ihm 
angesehen würden. Während beim Kinematographen der Zu- 
schauer den Film selbst nicht sieht und beim Betrachten der Projek- 
tion einen anderen Eindruck empfängt als beim Betrachten des 
Films, ist letzteres zwar auch beim Mutoskop der Fall, wogegen 
der Zuschauer hier die Photographien selbst zu Gesicht bekommt 
und nicht nur ihre Projektionen; beim Lichtbild dagegen hat 
der Zuschauer, wenn man von der Vergrößerung absieht, beim 
Betrachten des Bildes den gleichen Eindruck wie beim Betrachten 
der Projektion, sieht aber nicht das Lichtbild selbst, sondern nur 
die Projektion des Bildes. Welche praktischen Schlußfolgerungen 
ergeben sich nun je nach dem Standpunkte, welchen man den 
verschiedenen Theorien gegenüber. einnimmt, aus diesen techni- 
schen Verschiedenheiten ? 
REICHERT, welcher der Meinung ist, daß selbst die Vorführung 
eines Films in einem Kinematographentheater eine Verbreitung 
von Druckschriften im Sinne des Reichspreßgesetzes sei, muß 
natürlich annehmen, daß bei Lichtbildern und Mutoskopen das 
Preßgesetz erst recht zur Anwendung zu kommen habe. Er muß 
also mit andern Worten in allen drei Fällen eine Zensur für 
unzulässig halten. Dies würde, namentlich bezüglich der kine-
	        
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