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Juristische Handbibliothek. Herausgeber Max Hallbauer und
Dr. W. Schelcher. Leipzig 1910. Roßberg’sche Verlagsbuchhandlung.
Arthur Roßberg.
Band 291. Dr. Walter Schelcher, Ministerialdirektor im Kgl. Sächs. Mi-
nisterium des Innern. Wassergesetz für das Königreich
Sachsen vom 12. März 1909. Handausgabe mit den zugehörigen
Bestimmungen. Zweiter Band enthaltend Erläuterungen zum Was-
sergesetze, die Kostenordnung vom 12. März 1910, Mustersatzungen für
Wassergenossenschaften usw., sowie ein Sachregister. 445 S.
Dieser Kommentar ist mit ausgezeichneter Kenntnis nicht nur des
sächsischen Wasserrechts geschrieben und wird auch außerhalb Sachsens
weitgehende Beachtung finden. Bei der Abfassung des neuen preußischen
Entwurfes eines einheitlichen Wassergesetzes können SCHELCHERsS Aus-
führungen gute Dienste leisten,
Band 298. Dr. Hugo Eugen Lange, Staatsanwalt in Leipzig. Haft-
pflichtgesetz. Reichsgesetz betreffend die Verbindlichkeit zum
Schadensersatze für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Berg-
werken usw. herbeigefühbrten Tötungen und Körperverletzungen vom
7. Juni 1871 (RGBl. 207) geändert durch Art. 42 EGBGB. (RGBl. 96,
616) erläutert durch die Rechtsprechung. 801 S.
Das Haftpflichtgesetz umfaßt 10 Paragraphen und ist auf 700 Seiten
erläutert. Dazu kommen eine kurze Einleitung über das Verhältnis des
Haftpflichtgesetzes zu den Reichs- und Landesgesetzen, ein Anhang, der
das Reichs- und Landesrecht erläutert und ein ausführliches Sachregister,
das die Benutzung dieses umfangreichen Kommentars ermöglicht.
Mohr'sche Ausgabe württembergischer Gesetze.
Tübingen 1911, Verlag von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck).
Dr. jur. Erwin Ruck, Privatdozent der Rechte an der Universität Tübingen,
Verwaltungsrechtliche Gesetze Württembergs Er-
ster Band. Gemeindeordnung. Textausgabe mit Anmerkun-
gen. 491 S.
Die Ausgabe soll dem Akademischen Unterricht und der Praxis dienen.
„Dieser Doppelzweck soll erreicht werden durch Klarstellung wichtiger
Begriffe (Gemeinde, Selbstverwaltung, Polizei, Stiftung, Beamtenhaftung
u. 8. w.) und Anleitung zu systematischer Erfassung des Stoffes, wie durch
Aufnahme der Ausführungsverordnungen,“ Dieser Zweck dürfte erreicht
sein, die Ausgabe wird sich namentlich im akademischen Unterricht gut
verwerten lassen.
Schweitzers Textausgaben. München und Berlin 1910. J. Schweit-
zer Verlag (Arthur Sellier).
Archiv des öffentlichen Rechts. XXVIII, 1. 12