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motion a6rienne“ zu stellen, alle von Parlamenten oder sonstigen
gesetzgebenden Körperschaften geplanten gesetzgeberischen Maß-
regeln zu besprechen und vorzubearbeiten und endlich Vereinen
und Einzelpersonen, die sich mit rechtlichen, Luftschiffahrt be-
treffenden Fragen an das Komitee wenden, Auskunft und Rat
zu erteilen, unter Umständen auch auf Wunsch in Streitfällen
das Schiedsrichteramt zu übernehmen.
Zur Erreichung dieses Zweckes hat das Komitee zunächst
die Ausarbeitung eines Code de l’air in Angriff genommen, der
in fünf Teilen (Allgemeines öffentliches Recht, Privatrecht, Polizei-
recht, Zollrecht und Strafrecht) alle auf die Luftschiffahrt bezüg-
lichen rechtlichen Fragen erörtern soll.
Die Arbeit des Oomite international juridique de l’aviation
vollzieht sich in der Weise, daß der an der Spitze der Abteilung
jedes Landes stehende delegue national (für Deutschland ist dies
der Unterzeichnete, für England PEROWNE, Solicitor, Liondon)
die einzelnen Kapitel des vom Präsidialkomitee zugrunde ge-
legten Entwurfes der Abteilung seines Landes zur Prüfung über-
weist. Das Resultat der Beratungen berichtet er dann an den
delegu& international in Paris, welches Amt der sich um die
Gründung und Entwicklung des Komitees hochverdient gemachte
Advokat DELAYEN in Paris bekleidet. Die von allen Ländern
in Paris so zusammenströmenden Ansichten werden in den monat-
lichen Sitzungen des Präsidiums erörtert, worauf dann der Text
des betreffenden Kapitels vom Präsidium vorläufig festgestellt
wird. Die endgültige Fassung der Kapitel erfolgt durch den
alljährlich stattfindenden Plenarkongreß.
Der erste dieser Kongresse fand, wie erwähnt, in diesem
Jahre statt und zwar unter dem Vorsitz des früheren Ministers
MILLERAND, der den Kongreß mit einer geistvollen und mit leb-
haftem Beifall aufgenommenen Ansprache eröffnete. Der Redner
führte u. a. aus: „Bei einer Durchsicht der Arbeiten, welche
Ihren Beratungen unterworfen sind, wird sich mancher vielleicht