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anfänglich nicht dem Gedanken entziehen können, daß es vielleicht
etwas voreilig sei, der Luftschiffahrt bereits Verordnungen und
Gesetze aufzubürden. Wenn Ihnen, meine Herren, eine solche
Kritik zugehen würde, würde es Ihnen leicht sein zu antworten,
daß in einem Gebiet, dessen Erschließung dem Menschen erst
gestern durch seine Kühnheit und durch sein Genie gelungen
ist, das Recht nur mit langsamem Schritt dem schnellen Fluge
der Luftfahrzeuge in den Lüften folgen kann.
Bei der Schaffung von internationalen Gesetzen, welche sich
mit einem so neuen und so plötzlichen Veränderungen unter-
worfenen Gegenstand befassen, empfiehlt es sich zweifellos, nur
mit Vorsicht vorzugehen.“ Millerand schloß mit den Worten:
„Verfolgen Sie also, meine Herren, mit unverändertem Vertrauen
das Werk, das Sie unternommen haben, es verspricht für die
Luftschiffahrt von großem Werte zu werden.“
An dem Kongreß nahmen von Deutschland außer dem Unter-
zeichneten der Vorsitzende der Rechtskommission des Deutschen
Luftschifferverbandes Justizrat Dr. Viktor Niemeyer, Essen, so-
wie der Direktor der Deutschen Luftschiffahrts- Aktiengesellschaft,
Rechtsanwalt Dr. Carlo Andreae, Frankfurt, teil, von England:
Sir Thomas Barklay Member of Parlament, H. Mesnil, Perowne,
Solicitor, von Frankreich: außer dem bereits erwähnten
früheren Minister Millerand die Herren: D’Hooghe (Präsident
des Komitees) die Professoren der Rechtswissenschaft, Paul
Fauchille, De Lapradelle und Carpentier, und Henry Couannier,
Professor für Luftrecht, der Direktor im Ministerium des Innern
Henneguin, Senator Dr. Reymond, der Advokat am Kassationshof
und Vizepräsident des Komitees Talamon, die Advokaten Delayen,
Boccon-Gibod (Schatzmeister des Komitees), der Präsident des
Conseil d’Etat Marguerie u. a. mehr. Die Schweiz war
durch Professor Pittard, Italien durch Advokat Bozio aus
Turin vertreten.
Zu Vizepräsidenten des Kongresses wurden u. a. Justizrat