Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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anfänglich nicht dem Gedanken entziehen können, daß es vielleicht 
etwas voreilig sei, der Luftschiffahrt bereits Verordnungen und 
Gesetze aufzubürden. Wenn Ihnen, meine Herren, eine solche 
Kritik zugehen würde, würde es Ihnen leicht sein zu antworten, 
daß in einem Gebiet, dessen Erschließung dem Menschen erst 
gestern durch seine Kühnheit und durch sein Genie gelungen 
ist, das Recht nur mit langsamem Schritt dem schnellen Fluge 
der Luftfahrzeuge in den Lüften folgen kann. 
Bei der Schaffung von internationalen Gesetzen, welche sich 
mit einem so neuen und so plötzlichen Veränderungen unter- 
worfenen Gegenstand befassen, empfiehlt es sich zweifellos, nur 
mit Vorsicht vorzugehen.“ Millerand schloß mit den Worten: 
„Verfolgen Sie also, meine Herren, mit unverändertem Vertrauen 
das Werk, das Sie unternommen haben, es verspricht für die 
Luftschiffahrt von großem Werte zu werden.“ 
An dem Kongreß nahmen von Deutschland außer dem Unter- 
zeichneten der Vorsitzende der Rechtskommission des Deutschen 
Luftschifferverbandes Justizrat Dr. Viktor Niemeyer, Essen, so- 
wie der Direktor der Deutschen Luftschiffahrts- Aktiengesellschaft, 
Rechtsanwalt Dr. Carlo Andreae, Frankfurt, teil, von England: 
Sir Thomas Barklay Member of Parlament, H. Mesnil, Perowne, 
Solicitor, von Frankreich: außer dem bereits erwähnten 
früheren Minister Millerand die Herren: D’Hooghe (Präsident 
des Komitees) die Professoren der Rechtswissenschaft, Paul 
Fauchille, De Lapradelle und Carpentier, und Henry Couannier, 
Professor für Luftrecht, der Direktor im Ministerium des Innern 
Henneguin, Senator Dr. Reymond, der Advokat am Kassationshof 
und Vizepräsident des Komitees Talamon, die Advokaten Delayen, 
Boccon-Gibod (Schatzmeister des Komitees), der Präsident des 
Conseil d’Etat Marguerie u. a. mehr. Die Schweiz war 
durch Professor Pittard, Italien durch Advokat Bozio aus 
Turin vertreten. 
Zu Vizepräsidenten des Kongresses wurden u. a. Justizrat
	        
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