Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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die wirtschaftlichen Verkehrsverhältnisse regelt, so fügt sie der 
Möglichkeit freier Bewegung des Individuums gegenüber dem 
anderen keineswegs ein neues Moment hinzu. Die Privatrechts- 
verhältnisse konnten als Lebensverhältnisse schon längst vor- 
handen sein, ehe sie einer rechtlichen Normierung unterworfen 
wurden. Auch wenn ein anderes privatrechtliches Institut vom 
Staate geschaffen wird, so enthält diese Schöpfung doch nur 
die Gestattung, daß der individuelle Wille sich nach einer neuen 
Richtung betätige. Die Rechtsordnung erkennt die betreffenden 
individuellen Handlungen als erlaubt an, d. h. sie gestattet, daß 
der individuelle Wille nach gewissen Richtungen seine natür- 
liche Freiheit gebrauche“ (natürliche Freiheit ist hier im Sinne 
der vom Staate unabhängigen psychisch-physischen Handlungs- 
möglichkeit gebraucht). Dieses „Gestatten“ von Seite der 
Rechtsordnung hat JELLINEK im Auge, wenn er davon spricht, 
daß das Kennzeichen des privatrechtlichen Anspruchs das 
„Wollendürfen“ sei. 
Ist das „Wollendürfen“ etwas, was die Rechtsordnung keines- 
wegs als neues Moment der Handlungsfähigkeit des Menschen 
hinzufügt, so kann sie andererseits der Handlungsfähigkeit aber 
auch etwas hinzufügen, was das Individuum von Natur aus 
nicht besitzt. „Sie kann ihm nämlich den Anspruch verleihen, 
daß gewisse seiner Handlungen von ihr als zu recht bestehend 
anerkannt und demgemäß staatlichen Schutzes teilhaftig werden. 
Es liegt nicht in der natürlichen Freiheit des Individuums, den 
Staat zu bewegen, eine von-ihm vorgenommene Handlung, der 
bisher rechtliche Relevanz mangelte, für rechtlich relevant zu 
erklären. Das kann der Natur der Sache nach stets nur durch 
den der Bestimmbarkeit durch individuellen Willen entrückten 
Beschluß des Staates geschehen“ (a. a. O. S. 47). JELLINEK 
führt a. a. O. als Beispiel die Ehe an. „Das Individuum mag 
welche Geschlechtsverbindung auch immer eingehen, zur Ehe 
wird die Geschlechtsverbindung nur unter den vom objektiven
	        
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