Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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welche jetzt unsere, Freiheit liebende, demokratische Regierung 
wieder einzuführen wünscht.“ 
„Die Tyrannei einer absoluten Monarchie, erklärte ein anderer 
Abgeordneter, ist für die Einzelperson weit weniger gefährlich, 
als die Tyrannei einer Demokratie. Von den Reskripten der ab- 
soluten Monarchie ist eine Berufung an das Volk möglich. 
Hinter der Demokratie steht im Falle des Ausschlusses des 
Rechtswegs keine Gewalt, bei welcher die bedrängte Einzelperson 
um Gerechtigkeit bitten kann.“ 
Etwa ein Jahr später — am 15. Juli 1910 — sah sich ein 
Unterhausmitglied zu folgender Erklärung veranlaßt: 
„Ich sehe die Zeit kommen, wo die Gerichte die einzige 
Schranke zwischen dem Volke und der Bedrückung durch stolze 
und kränkende Bureaukraten bilden werden. Beamte schaffen 
Recht, brechen Recht, legen das Recht aus und mißachten das 
Recht. Für den Steuerzahler naht eine sehr ernste Zeit. Die 
Exekutivgewalt besitzt keine genügende Kontrolle über die stolzen 
Bureaukraten, welche habgierig und rücksichtslos umherlaufen 
und Steuern erheben, bald geschuldete, bald nicht geschuldete. 
Ich bin deshalb unserem Schöpfer dankbar, daß die ordentlichen 
Gerichte noch offen stehen, um die Bedrücker zur Rechenschaft 
zu ziehen. Kürzlich entschied ein Richter gegen die höchsten 
Beamten der Steuerbehörde, weil dieselben unbillig gehandelt 
hatten. Ich warne die Regierung, daß ein Versuch, diese Be- 
amten von den ihnen persönlich aufgelegten Prozeßkosten zu 
entlasten, auf starken Widerspruch stoßen wird.“ 
Die fragliche Entscheidung (Hardy’s Crown Brewery v. Com- 
missioners of Inland Revenue) wurde am 20. Oktober 1910 in 
der zweiten Instanz bestätigt. Vorbehältlich der Entschädigung 
war die Erneuerung einer Schankkonzession verweigert worden. 
Ohne Sachverständige zuzuziehen, und ohne Gründe anzugeben, 
setzte die Steuerbehörde die Entschädigung auf £ 1500 fest. 
Das Gericht erhöhte die Entschädigung auf £ 1770 und erließ
	        
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