Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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sachen, als Verteidiger, für den Fall, daß die Partei im An- 
waltsprozeß keinen Anwalt findet, und in einigen anderen Fällen 
— 88 33—39 RAO,. —), seine Verpflichtung zur Anleitung 
Rechtskundiger ($ 40 RAO. und seine Pflicht zu einer achtungs- 
würdigen Lebensführung ($28RAO.). Wenn auch die Pflicht zu ge- 
wissenhafter Berufserfüllung als solche infolge der oben gekenn- 
zeichneten Stellung des Anwalts als Organs der Rechtspflege 
kraft der ihr innewohnenden Forderung dem Rechte zu dienen 
(„Die schlechte Sache darf keinen Anwalt finden“) öffentlich- 
rechtlichen Charakter hat, so äußert sie doch ihre speziellen, 
mit dieser Forderung durchaus vereinbaren Wirkungen auf Grund 
des privatrechtlichen Verhältnisses, das ein Vertrauensverhältnis 
zwischen Anwalt und Partei ist, dieser, also dem Publikum ge- 
genüber. Nie hat daher ihre ins einzelne gehende Darstellung 
im dritten Teile bei den Pflichten gegenüber dem Publikum zu 
finden. 
In den Bereich der Berufspflicht fällt auch die wissenschaft- 
liche Weiterbildung des bereits in seinem Beruf wirkenden Ju- 
risten, die gerade in unserer Zeit der rastlosen Gesetzgebung und 
der Umwälzung zahlreicher, die Rechtspflege unmittelbar be- 
rührender Lebensverhältnisse kaufmännischer, industrieller, wie 
überhaupt wirtschaftlicher Natur ungewöhnlich hohe Anforde- 
rungen an den einzelnen stellt. Manche Berufsgenossen lassen 
es hier, wie nicht verhehlt werden kann, aber auch bei anderen 
auf Anwendung theoretischer Wissenschaft beruhenden Berufen 
in die Erscheinung tritt, an sich fehlen, teils aus mangelhafter 
Energie, weil sie sich in Neues nicht einleben wollen, teils aus 
einernichtgenügenden Kräftigkeit des Geistes. Nur im ersteren Falle 
haben wir es aber mit einem Verstoß gegen ein Gebot der ju- 
ristischen Ethik zu tun, denn das Intellektuelle fällt nicht in 
den Bereich der Ethik. 
In unser Kapitel gehört auch die Stellung des Juristen zur 
Politik, insbesondere zu ihrer praktischen Betätigung im parla-
	        
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