Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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Gemeindeversammlungen schließlich verschwunden, um ständigen 
Ausschüssen Platz zu machen. Der Begriff der Volksfreiheit, wie 
wir ihn verstehen, ist also umfassender. Doch können wir hier 
als ein spätes Wiederaufleuchten der Volksfreiheit der Militär- 
landsgemeinden erwähnen, die im Heere Cromwells stattgefunden 
haben. Fairfax versammelte im Jahre 1647 die Truppen bei 
Newmarket und dann bei Triploe Heath zu freiheitlichen Kund- 
gebungen gegen das Parlament; von der letztern Versammlung 
ist berichtet, daß sie 20000 Mann zählte. 
(Gemeinwesen nach Art der germanischen treffen wir in den 
Bergtälern der Schweiz an und die Uebereinstimmung beider 
fällt sofort in die Augen. Es geschah, als die fränkisch-aleman- 
nische Gauverfassung in Auflösung begriffen war, daß sich im 
alemannischen Gebiete die freien Bauern zu Markgenossenschaften 
vereinigten, auch Zinsleute und Hintersassen in ihren Verband 
aufnahmen, die Allmend, welche bedeutender war, als das Sonder- 
eigen, gemeinsam verwalteten, und überhaupt ihre politischen und 
wirtschaftlichen Angelegenheiten in allgemeinen Versammlungen 
ordneten. Diese Gemeinwesen waren Uri, Schwyz,Obwalden 
Nidwalden, Zug, Glarus, Appenzell und, jezt zum 
Kanton Schwyz gehörig, Gersau. Sie rühmten sich, daß sie 
die größte, die höchste Gewalt besitzen, „Landtsfürst“, „absolute 
gefreyte Herren“ seien. Daneben entstanden noch eine Anzahl 
anderer emeinwesen, welche nicht in gleichem Maße sich selbst 
regierten, da sie in einem Abhängigkeitsverhältnisse von freien 
(temeinwesen oder von Herren standen, — die aber ebenfalls 
regelmäßig zu Versammlungen des ganzen Volkes zusammentraten, 
nämlich: Ursern (am Gotthard); Küßnacht (am Vierwald- 
stättersee); Einsiedeln und die March (im heutigen Kanton 
Schwyz); Engelberg (jetzt zu Obwalden gehörig); Hasli, 
Obersimmental undSaanen (im heutigen Kanton Bern); 
Werdenberg, Sargans, Uznach und Toggenburg 
(im heutigen Kanton St. Gallen); Livinenthal, Bellinzona,
	        
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