Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

Riviera, ValBlenio und Val Lavizzara (im heutigen 
Kanton Tessin); Pommat (eine Kolonie schweizerischer Bauern 
im nördlichen Piemont) und die Landschaft Pruntrut im 
Jura. Die Tagungen des Volkes hießen Gemeinden, Talgemeinden, 
später Landsgammemmeeken, was die üblichste Bezeichnung 
geworden ist, einmal auch, in Engelberg, wie im Altdeutschen 
„Ding“, nämlich „Teding“, „Deding“, „Dedig“, was Tag-Ding 
bedeutet, im italienisch sprechenden Livinental parlamento und 
in Pruntrut les plaids (lateinisch placita) generaux oder les grands 
plaids. Die ordentliche Tagung fand ursprünglich in Glarus, 
Zug und Uri um Johann des Täufers Tag im Juni statt, an 
welchem man früher schon Jahrgericht gehalten hatte, in andern 
(Gemeinwesen Ende April oder Anfang Mai („die Maienlands- 
gemeinde“). Daneben gab es außerordentliche und Nach-Lands- 
gemeinden. Stimmfähig waren die eingeborenen Landsleute, so- 
bald sie wehrfähig wurden, in Uri schon mit dem 14., in Schwyz 
mit dem 16. Altersjahr; auch die Fremden aber erhielten allmählich 
gewisse Stimmrechte. In der Regel fand die Tagung im Freien 
statt. Die Versammelten erschienen mit einem Seitengewehr 
angetan und stellten sich in einem Ring oder Viereck auf. Die 
Tagung ging mit Feierlichkeit vor sich, sie begann mit Gebeten 
und nach Verlesung des Landbuchs (Landrechts), das beschworen 
wurde. Dann wählte die Landsgemeinde für ein Jahr den Landam- 
mann und den Rät („bestellte das Land“), nahm Fremde in 
das Landrecht auf, verfügte über die bewaffnete Macht, schloß 
Bündnisse, erließ über die verschiedensten vermögensrechtlichen 
und polizeilichen Dinge Verordnungen, strafte Verbrechen und 
begnadigte, beriet über die in der eidgenössischen Politik einzu- 
nehmende Haltung und über die Angelegenheiten der abhängigen 
Landschaften. Der Rat, aber auch jeder Landmann, konnte An- 
träge stellen. Entschieden wurde durch Handmehr, im Zweifels- 
falle durch Zählung. In dem einen oder andern Punkte unter- 
schieden sich die Landsgemeinden von einander und die in den
	        
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