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und wurde durch Entschließung desselben Ministeriums vom
8. August 1843 von neuem eingeschärft “.
Eine einzige Ausnahme von dieser Regel bildete, soweit es
zu meiner Kenntnis gekommen ist, die frühere Residenzstadt
Würzburg. Dortselbst bestanden seit Anfang des vorigen Jahr-
hunderts zwei Militärpfarreien in Friedenszeit, die Gar-
nisons- und Lazarettpfarrei und die Pfarrei auf der
Festung Marienberg. Als im April 1822 beide Pfarreien
vakant geworden waren, gab der König mehrfach seiner Absicht
Ausdruck, beide Pfarreien zu einer zu vereinigen und einem
Geistlichen zu übertragen. Am 3. August 1822 teilte die Königl.
Stadt- und Festungskommandantschaft dem ÖOrdinariate Würz-
burg mit, daß der König zufolge Reskripts vom 21. April d.J.
die Funktionen auf der Festung Marienberg und im Militärspitale
einem Expositus der Pfarrei St. Burkhard in Würzburg über-
tragen habe, „welcher den Namen Festungs- und Militärspital-
kaplan führen kann“. Am 6. September 1822 schickte dieselbe
Kommandantschaft an das Würzburger Ordinariat eine Instruk-
tion für die neu geschaffene Stelle mit dem Auftrage, dieselbe
dem neu anzustellenden Geistlichen zu kommunizieren. Die Ka-
pitalien beider Stellen wurden miteinander vereinigt, und die
neu geschaffene Stelle, welche nach 1863 von der Verbindung
mit der Pfarrei Burkhard losgelöst wurde, dauert in der heutigen
selbständigen katholischen Militärseelsorgestelle weiter fort.
Eine protestantische Militärseelsorgestelle gab es damals
in Würzburg und auch anderswo in Bayern nicht. Als im No-
vember 1840 der protestantische Dekan Fabri bei der Komman-
dantschaft den Antrag stellte, alle 6 Wochen an den Sonntagen
Gottesdienst in der Kirche auf der Festung Marienberg für die
dortigen protestantischen Sträflinge halten zu dürfen, machte der
Pfarrer von St. Burkhard dem Ordinariat Würzburg hiervon Mit-
teilung und letzteres legte am 3. Dezember 1840 bei der Kom-
* DÖLLINGER, cit. XXIII S. 118 ff.