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mandantschaft, welche die Genehmigung bereits gegeben hatte,
Verwahrung gegen diese Mitbenutzung des katholischen Kirchen-
gebäudes ein. Die Kommandantschaft hob dann ihre Verfügung
am 3. April 1841 auf und überwies dem protestantischen Geist-
lichen zur Erteilung des Abendmahles ein entsprechendes Lokal
auf der genannten Festung. Um derartige fernere Unzuträglich-
keiten abzuschneiden, erfolgte am 11. Mai 1841 eine Entschlie-
Bung des Kriegsministeriums dahin, daß künftig die katholischen
Schanzsträflinge auf den Festungen Marienberg, Oberhaus
und Rosenberg, die protestantischen dagegen auf der Festung
Wülzburg ihre Strafe zu verbüßen hätten. Auf diese Weise
war es möglich, daß von da ab alle Sonntage Gottesdienst für
die protestantischen Schanzsträflinge gehalten werden konnte.
Der Würzburger Bischof Frhr. v. Groß zu Trockau
(r 21. März 1840) wollte neben der vorher erwähnten Stelle
eines Festungs- und Militärspitalkaplans noch eine zweite Stelle
für einen eigenen Garnisonsgeistlichen errichten. Derselbe sollte
als 2. Kaplan bei der St. Peter und Paul-Pfarrei eingegliedert
werden. Zu dieser Stiftung hatte er in seinem Teestamente eine
Summe Geldes vermacht. Das Divisionskommando stellte darauf-
hin am 8. Januar 1844 an das Ordinariat Würzburg einen dahin-
gehenden Antrag, welcher jedoch am 22. April d. J. dahin be-
schieden wurde, daß es bei der bisherigen Einrichtung verbleiben
müsse. Ebenso lehnte das Kultusministerium durch Entschließung
vom 3. Januar 1850 einen bei ihm durch das Würzburger Ordi-
nariat gestellten Antrag, die Militärkaplanei zu einer selbstän-
digen Militärkuratie zu erheben, ab.
Der katholische Militärgottesdienst für die Garnison Würz-
burg wurde anfangs in der St. Peterkirche, später in der Neu-
münsterkirche durch einen Geistlichen im Nebenamte gehalten;
gegenwärtig ist die ehemalige Schottenkirche für den Garnisons-
kirchendienst eingerichtet.