Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

— 437° — 
mandantschaft, welche die Genehmigung bereits gegeben hatte, 
Verwahrung gegen diese Mitbenutzung des katholischen Kirchen- 
gebäudes ein. Die Kommandantschaft hob dann ihre Verfügung 
am 3. April 1841 auf und überwies dem protestantischen Geist- 
lichen zur Erteilung des Abendmahles ein entsprechendes Lokal 
auf der genannten Festung. Um derartige fernere Unzuträglich- 
keiten abzuschneiden, erfolgte am 11. Mai 1841 eine Entschlie- 
Bung des Kriegsministeriums dahin, daß künftig die katholischen 
Schanzsträflinge auf den Festungen Marienberg, Oberhaus 
und Rosenberg, die protestantischen dagegen auf der Festung 
Wülzburg ihre Strafe zu verbüßen hätten. Auf diese Weise 
war es möglich, daß von da ab alle Sonntage Gottesdienst für 
die protestantischen Schanzsträflinge gehalten werden konnte. 
Der Würzburger Bischof Frhr. v. Groß zu Trockau 
(r 21. März 1840) wollte neben der vorher erwähnten Stelle 
eines Festungs- und Militärspitalkaplans noch eine zweite Stelle 
für einen eigenen Garnisonsgeistlichen errichten. Derselbe sollte 
als 2. Kaplan bei der St. Peter und Paul-Pfarrei eingegliedert 
werden. Zu dieser Stiftung hatte er in seinem Teestamente eine 
Summe Geldes vermacht. Das Divisionskommando stellte darauf- 
hin am 8. Januar 1844 an das Ordinariat Würzburg einen dahin- 
gehenden Antrag, welcher jedoch am 22. April d. J. dahin be- 
schieden wurde, daß es bei der bisherigen Einrichtung verbleiben 
müsse. Ebenso lehnte das Kultusministerium durch Entschließung 
vom 3. Januar 1850 einen bei ihm durch das Würzburger Ordi- 
nariat gestellten Antrag, die Militärkaplanei zu einer selbstän- 
digen Militärkuratie zu erheben, ab. 
Der katholische Militärgottesdienst für die Garnison Würz- 
burg wurde anfangs in der St. Peterkirche, später in der Neu- 
münsterkirche durch einen Geistlichen im Nebenamte gehalten; 
gegenwärtig ist die ehemalige Schottenkirche für den Garnisons- 
kirchendienst eingerichtet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.