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nehmen nach vorliegende päpstliche Breve hindeuten. Das Breve
war aber in der Zwischenzeit verloren gegangen und konnte trotz
der sorgfältigsten Nachforschungen nicht mehr aufgefunden werden!
Deshalb erbat sich das Kult.-Ministerium durch die bayerische
Gesandtschaft in Rom von dem Apostolischen Stuhle eine be-
glaubigte Abschrift von demselben, welche dann auch im August
1850 einlief.
Der König genehmigte darauf das Breve unter Vorbehalten,
welche dem Inhalte desselben durchaus entgegen sind, und ließ
den Erzbischof durch Kult.-Minist.-Entschl. vom 16. März 1851
von dem Geschehenen in Kenntnis setzen. Zugleich wurde dem
Erzbischof das authentische Transsumpt des Breve zugeschlossen,
und er des weiteren aufgefordert, nunmehr einen Entwurf für
Organisation der Militärseelsorge auszuarbeiten und vorzulegen.
Da die genannte Minist.-Entschl. für die Interpretation des Breve
in staats- wie kirchenrechtlicher Beziehung von Bedeutung ist,
möge hier der Wortlaut verzeichnet sein:
„Organisation des Instituts der katholischen Feld-
kapläne für die bayerische Armee betreffend.
Auf Befehl ‚Seiner Majestät des Königs.
Seine des Königs Ludwig Majestät haben schon im Jahre
1841 das Institut der Feldkapläne bei der bayerischen Armee
einzuführen und demselben eine wohlgeordnete und regelmäßige
Einrichtung zu geben beschlossen.
Zu diesem Zwecke haben Allerhöchstdieselben, von der
Ueberzeugung geleitet, daß das erste Erfordernis zu einer solchen
Einrichtung eine kirchliche Suprematie sei, von welcher die oberste
Leitung der geistlichen Angelegenheiten bei dem katholischen
Militär ausgehe und welcher der bezügliche Klerus untergeord-
net sei; daß ferner diese geistliche Obergewalt am zweckmäßig-
sten von dem jeweiligen hochwürdigsten Herrn Erzbischofe von
München-Freising ausgeübt werden könne, — im Monate Fe-
bruar 1841 zu verfügen geruht, daß von dem päpstlichen Stuhle