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Die Vollmachten, welche der Erzbischof v. Reisach durch
das Kongregationsdekret erhalten hatte, waren ihm nur für seine
Person verliehen und hörten mit dessen Tode auf. Für den
neuen Erzbischof war somit eine Neuverleihung erforderlich, wenn
das Institut in derselben Weise fortbestehen sollte. Veranlassung
dazu gab die Mobilmachung des bayrischen Heeres in dem Kriege
zwischen Oesterreich und Italien im Jahre 1859. Nachdem das
Kultus-Ministerium auf V.eranlassung des Kriegsministeriums Ende
April 1859 von den verschiedenen Ordinariaten im ganzen
12 Feldgeistliche erbeten hatte, wandte sich Erzbischof Gregor
v. Scherr (1856—77) nach Rom und erhielt am 31. Mai 1859
dieselben Fakultäten für den Kriegsfall wie sein Vorgänger.
Am 26. Juni 1859 wurde dem Erzbischof laut Kult.-Minist.-
Entschl. vom 18. Juni d. J. die durch den König erfolgte Er-
nennung von 5 Feldgeistlichen „zur weiteren Verfügung mit dem
Anhange eröffnet, daß die genannten 5 Priester von gegen-
wärtiger Entschließung durch ihre vorgesetzte oberhirtliche Stelle
in Kenntnis gesetzt und zugleich, um einer seinerzeitigen Ein-
berufung durch das Armeekorps-Kommando unmittelbar Folge
geben zu können, angewiesen werden, daß sie nunmehr die sach-
dienlichen Vorbereitungen treffen, insbesondere die temporäre
Entlassung von Seite ihres hochwürdigen Diözesan-Oberhirten
alsbald zu erwirken und die für den Felddienst erforderlichen
Fakultäten bei dem hochwürdigsten Herrn Erzbischof von
München-Freising nachzusuchen haben.“
Noch zweimal hatte der Erzbischof Gregor Veranlassung,
seine päpstlichen Vollmachten auszuüben. Das erste Mal hatte
stattim deutsch-österreichischenKriege von 1866.
In Ausführung einer Entschließung des Kriegsministeriums, daß
für die bayrische Armee 14 Feldgeistliche zu ernennen seien,
wandte sich das Kult.-Ministerium am 9. Mai 1866 an die
besondere seine Organisation im deutschen Reichsheere*, welche demnächst
im Verlage dieser Zeitschrift erscheinen wird.