Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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serungen, die bei einem Autor, der sonst so sehr auf Schärfe 
der Begriffe zu dringen pflegt, einigermaßen überraschen. OTTO 
MAYER scheint geradezu vorauszusetzen, daß sich die Frage nach 
dem Verhältnis von Staat und Gebiet nur durch Analogien und 
vergleichende Bezeichnungen beantworten lasse, gleich als ob es 
sich um ein Mysterium, wie die Ewigkeit oder die Dreieinigkeit 
handeln würde. In Wahrheit ist das Verhältnis von Staat und 
Gebiet ein so vor aller Augen liegendes, daß selbst mancher 
Ungebildete, wofern man ihn nur dazu bringt, seine diesfälligen 
Vorstellungen in Worte zu kleiden, eine gar nicht unebene De- 
finition desselben zum besten geben könnte, die freilich immer 
auf „Analogien und vergleichende Bezeichnungen“ hinauslaufen 
wird. Aufgabe der Rechtstheorie ist es gerade, eine von jeder 
Bildlichkeit freie Formulierung zu finden. Die von mir gegebenen 
Definitionen der in Frage stehenden Begriffe sind sensu strictis- 
simo zu verstehen. 
Vernehmen wir nunmehr, wie sich ein hervorragender 
Soziologe zu dem (Gegenstand äußert. SIMMEL °? sagt darüber 
folgendes: „Wir erblicken die Gebietshoheit als Folge und Aus- 
druck der Hoheit über Personen. Der Staat herrscht über sein 
Gebiet, weil er sämtliche Bewohner desselben beherrscht. Ge- 
wiß könnte man scheinbar erschöpfender sagen, daß im Gegen- 
teil das Letztere der Fall sei, weil das erstere gelte; denn da 
es gar keine ausnahmslosere Umfassung einer Menschenzahl gibt 
als die für den Raum derselben geltende so scheint die 
Hoheit über das Gebiet die erste und allein zulängliche Ursache 
der Hoheit über die Menschen in demselben zu sein. Dennoch 
ist diese Gebietshoheit eine Abstraktion, eine nachträgliche oder 
vorwegnehmende Formulierung der Personalherrschaft, indem sie 
außer der Herrschaft über die jeweiligen Personen an ihren jeweiligen 
Orten besagt: an welchen Orten dieses Gebietes sich auch diese 
oder andere Personen befinden werden, sie werden immer in 
28 Sociologie S. 696.
	        
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