Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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Literatur. 
Geschichte und Wirkungskreis des Reichsversicherungs- 
amts. Vermehrter Sonderdruck aus dem Handbuch der Unfallver- 
sicherung. 3. Aufl. III. Bd. Herausgegeben von Mitgliedern des Reichs- 
versicherungsamts. Leipz. Breitkopf und Härtel. 1911. 334 S. gr. 8°. 
Das Reichsversicherungsamt ist die eigenartigste Behörde im ganzen 
Organismus des Reichs wegen der Größe, Verschiedenheit und sozialen 
Bedeutung der ihr zugewiesenen Aufgaben. Das Anıt, welchem anfangs bei 
Einführung der Unfallversicherung im wesentlichen die Bildung und Organisa- 
tion der Berufsgenossenschaften oblag, hat einen so großen Umfang erlangt 
und eine so vielseitige Tätigkeit ausgeübt, wie wohl kein anderes Amt des 
Reichs, Das Amt ist zugleich eine rechtsprechende Behörde, deren Ent- 
scheidungen endgültig sind, und eine oberste Verwaltungsbehörde, welche 
die Aufsicht über ein weitverzweigtes System von Behörden führt und auch 
zahlreiche Geschäfte der Verwaltung selbst zu erledigen hat. Durch diese 
ihm zugewiesene Zuständigkeit ist es zugleich Schöpfer von Normen zur 
Ergänzung, Auslegung und Fortbildung der Versicherungsgesetze geworden. 
Mit dieser Verschiedenheit seiner Aufgaben hängt die Besonderheit seiner 
staatsrechtlichen Stellung zusammen; es hat hinsichtlich seiner Entschei- 
dungen die Unabhängigkeit eines höchsten Verwaltungsgerichtshofes, ist 
aber dem Ressort des Reichsamts des Innern eingegliedert und durch das- 
selbe dem Reichskanzler untergeordnet. In welchem ungeheuren Maße die 
Rechtsprechung des Amtes gewachsen ist, ergibt sich aus der Tatsache, 
daß die Zahl der Rekurse und Anträge in Unfallsachen, welche die Rekurs- 
kollegien zu bearbeiten hatten, von 267 im Jahre 1886 auf 37934 im Jahre 
1909 und die Zahl der Revisionssachen (Invalidenversicherung) von 3571 im 
Jahre 1892 auf 6178 im Jahre 1909 gestiegen sind. Dementsprechend ist 
der Personalbestand des Amtes gewachsen; er betrug anfangs einschließlich 
des Präsidenten 3 ständige Mitglieder und 4 richterliche Beisitzer, dagegen 
1908 außer dem Präsidenten 2 Direktoren, 23 Senatsvorsitzende und 40 
sonstige ständige Mitglieder, sowie 99 richterliche Beisitzer, abgesehen von
	        
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