Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

— 570 — 
Dr. Viadimiro Pappafalva, Le NotariatenAegypte traduit de 
l’Italien avec une Introduction par Jos. Vattier, 
Preface de Ahmed Chafik Pacha. Paris, librairie generale 
de droit et de jurisprudence, 1911. XX u. 93 S. Fr. 2,50. 
Eine knappe recht gute Einführung in das ägyptische Verfassungsrecht 
und eine gedrängte Darstellung der ägyptischen Gerichtsverfassung mit 
kleinen historischen Rückblicken gehen der Abhandlung über Vorbil- 
dung, Anstellung, Rechte, Pflichten usw. der greffiers voraus, die in Aegyp- 
ten ungefähr die Funktionen unserer Notare ausüben. Eine literarische 
Würdigung PAPPAFALVAs, des international bekannten und in verschie- 
dene Sprachen übersetzten Dalmatiners, dient als Einleitung und einige 
kluge Bemerkungen des Generaldirektors der ägyptischen Wakfs über die 
Notwendigkeit einer Reform des Notariatswesens in Aegypten bilden das 
Vorwort. 
Die Bedeutung Aegyptens in weltwirtschaftlicher Beziehung kann der 
Kanadas oder Australiens ruhig an die Seite gestellt werden. Für den Na- 
tionalökonom, den Verfassungsrechtler, insbesondere wenn er sich mit den 
Problemen der Justizorganisation befaßt, und für alle, die sich mit völker- 
rechtlichen Institutionen und internationaler Rechtbildung beschäftigen, 
bieten die ägyptischen Verhältnisse Fragen von höchstem Interesse. Das 
Büchlein ist deshalb auch vom Theoretiker dankbar zu begrüßen. Dem 
Praktiker im Lande wird es angenehm sein. — Die Gerichtsverfassung hat 
sich inzwischen (schon durch die Einführung der Gerichtsbarkeit der Meg- 
lis-Hasby) ein wenig geändert. 
Czernowitz. Dungern. 
Dr. P. Rühlmann, Politische Bildung, ihrWesenundihreBe- 
deutung, eine Grundfrage unseres öffentlichen Le- 
bens. Verlag von Quelle und Meyer, Leipzig, 1908. VII und 158 S. 
Preis M. 2,80. 
Eine der Programm- und Tendenzschriften, und zwar eine der besten, 
aus der Zeit der Agitation für die Einführung eines bürgerkundlichen 
Unterrichts in den Lehrplan der Schulen. Wie in einer solchen Schrift 
nicht anders möglich, nehmen Phrasen und Schlagworte einen breiten Raum 
ein. Der Verfasser hat es „raunen“ hören „Der heutige Staat ist das herr- 
lichste, das großartigste (ieschenk der Antike*; an anderer Stelle meint er, 
„Hoffen wir, daß aus den gemeinsamen Arbeiten von Volksvertretung und 
Regierung ein Vereinsgesetz hervorgehe, das unsere Jugend — unsere po- 
litische Zukunft — vor jeder parteipolitischen Bearbeitung und somit vor 
dem sozialdemokratischen Terror sicherstellt“. Philosophierende Betrach- 
tung und ein naives Selbstvertrauen bilden die altberühmten Grundlagen 
des deutschen Unterrichts. Auch der Schrift RUHLMANNs geben sie trotz.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.