Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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Theorie zu setzen, dieim Ergebnis jedenfalls geeignet ist, die 
Lücke des Vacuums auszufüllen. ZORN meint, vorübergehend 
dürfe der Kaiser die Lücke nach Art. 63 IV ausfüllen, aber nicht 
dauernd; das hängt zusammen mit seiner Auffassung, daß der 
Kaiser auch schon nach Art. 631IV das Recht habe, vorüber- 
gehend dureh Reserveeinberufung Verstärkungen anzuordnen, 
und ist ebenso inkonsequent wie diese Aufstellung. Für die Dauer 
weiß er ebenso wie PREUSS, SAVIGNY und MEYER-ANSCHÜTZ kei- 
nen Rat. Die beiden letzteren sind der Meinung. daß lediglich 
die Cadres der Armee bestehen blieben, durch die eine Mini- 
malpräsenz gewährleistet sei. Wie indes diese sehr unsichere 
Präsenzzahl bestimmt werden soll, und auf Grund welcher gesetz- 
lichen Bestimmung, wird verschwiegen. Wenn auch wirklich durch 
die Cadres eine gewisse Minimalstärke des Heeres garantiert ist, 
wie anerkannt wird, so ist damit doch noch nicht gesagt, auf 
Grund welcher Bestimmung diese Präsenzzahl festgesetzt werden 
sollte. Es kann selbstverständlich nur der Kaiser sein, der 
diesen Bestand feststellt, und das Recht dazu gibt ihm nur Art. 63 
Abs. IV. Also auch diese Theorie muß auf Art. 63 IV zurück- 
greifen, wenn sie es auch nicht ausspricht. Da sie es aber nach 
dem Vorausgeschickten ablehnt, das kaiserliche Recht des Art. 63 
IV beim Fehlen eines Friedenspräsenzgesetzes weiter bestehen 
zu lassen, widerspricht sie sich selbst. Die notwendige Konse- 
Quenz dieser Theorie, die von der richtigen Voraussetzung aus- 
geht, daß Art. 63 IV bei einem Vacuum nicht weiter gelten kann, 
wenn er auf Grund des Art. 60 durch das Friedenspräsenzgesetz 
beschränkt wird, wäre die Auslegung des Art. 63 IV im Sinne 
des Verfassers. 
Eine ziemlich richtige Anschauung von dem Verhältnis der 
Rechte des Kaisers zu den Gesetzen über die Friedenspräsenz- 
stärke nach Art. 60 bekunden v. TREITSCHEE !!$ und v. MArTITZz 17, 
Ersterer sagt von dem Militärgesetz: während Art. 68 dem Karr 
108.306, 4178, 121.
	        
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