Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

Aufsätze. 
Die bisherige Wirksamkeit des Stellenver- 
mittlergesetzes und Reformvorschläge'). 
Von 
Rechtsrat Dr. KARL H. FISCHER in Nürnberg. 
Dem Verband Deutscher Arbeitsnachweise gebührt das Ver- 
dienst, die Anregung zu einer eindrucksvollen Publikation über 
die früheren Verhältnisse im Stellenvermittlertum gegeben und 
so wichtiges Material für die Schaffung des neuen Stellenver- 
mittlergesetzes beigebracht zu haben; gemeint ist das groß ange- 
legte Referat, das LUDWIG auf der 4. Verbandsversammlung in 
Wiesbaden 1905 erstattetee Es wird in den Vorarbeiten zum 
Stellenvermittlergesetz wiederholt erwähnt und war auf dessen 
Zustandekommen wie auf die Ausgestaltung einzelner Bestimmungen 
von zweifellosem Einfluß. Schon aus diesem Grund ist es be- 
greiflich, wenn sich der Verband nunmehr, nachdem einige Zeit 
seit Erlaß des neuen Gesetzes vorübergegangen ist, die Frage 
vorlegt, wie es bisher gewirkt hat, ob es die gehegten Erwartungen 
erfüllte, und was allenfalls zu seiner Reform vorzuschlagen wäre. 
Dazu kommt, daß der Verband als der Vertreter des gemeinnützigen 
Arbeitsnachweises auch ohne Rücksicht auf die bezeichnete Vor- 
geschichte an der Zurückdrängung der Gegner und an der positiven 
Förderung dieser Nachweisträger das größte Interesse hat; für 
! Erweitertes Referat, erstattet auf dem VII. Kongreß des Verbandes 
Deutscher Arbeitsnachweise in Hamburg am 19. September 1912. 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXX. 1/2. 1
	        
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