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seiner Entstehung und seinem Ziele zuwider kein Ausgleich
zwischen ungarischem Staatsrecht und Zentralismus, sondern die
völlige Preisgebung des Zentralismus gewesen sei’. Außerdem
gewinnt, wer sich lange mit der modernen magyarischen staats-
rechtlichen Literatur befaßt hat, den Eindruck, es mit einem Volke
zu tun zu haben, das noch heute in der naiven Selbsttäuschung
jener Epochen steckt, in denen Mythus und Geschichte zusammen-
fließen, wie denn auch heute noch der sagenhafte Vertrag Arpads
mit den magyarischen Stämmen als eine gewissermaßen vom
heiligen Geist ausgehende Offenbarung des magyarischen Staats-
rechts, als eine Art übermenschlichen Staatsrechts ver-
ehrt wird®. Würde man der magyarischen Nation nicht das in
ihrer Furcht für ihre Existenz begründete Unvermögen zur Er-
kenntnis der Wahrheit zubilligen, so könnte das Urteil über ihre
staatsrechtliche Publizistik nieht scharf genug sein. Sowohl vom
Standpunkt der staatsrechtlichen Kuriosität als auch wegen des
politischen Verhältnisses des Deutschen Reiches zur österreichisch-
ungarischen Monarchie erscheint es nicht unangebracht, das na-
tional-magyarische Staatsrecht dem Leserpublikum einer reichs-
deutschen staatsrechtlichen Zeitschrift vorzuführen, wobei schließ-
lich sich noch folgende begleitende Bemerkungen angezeigt erweisen:
Ein näherer Verkehr mit den aktiven Politikern, sowohl der Regie-
rungen als der Parlamente, legt die für die staatsrechtliche Doktrin
wenig erfreuliche Tatsache fest, daß sie in diese Kreise nur soweit
eindringt, als sich die Erinnerung an die inhaltlich unzulängliche
Lehre der Universitäten bei den aktiven Politikern erhalten hat. Poli-
tiker lesen vielleicht Werke der Staatslehre, aber nicht, was bei der
Trockenheit des Gegenstandes begreiflich ist, staatsrechtliche
Darstellungen. So schreiben die Staatsrechtsjuristen im wesentlichen
nur für den sehr engen Kreis der Fachgenossen, wie die sonder-
5 AppoNyI, Separatabdruck 8. 38, 40.
° Vgl. statt Anderer CsupAaY, Die Geschichte der Ungarn, übersetzt
von DARvAr, 2. A. (1900) 8. 54 f.