Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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beides muß aber ein Arbeitsnachweisgesetz — das ist der sachlich 
zutreffendere Name für das offiziell Stellenvermittlergesetz genannte 
Gesetzgebungswerk — von grundlegender Bedeutung sein. 
A. 
So berechtigt die aufgeworfenen Fragen sind, so wollen wir 
doch die Schwierigkeit nicht verkennen, die sich ihrer Beantwortung 
jedenfalls insoweit entgegenstellen, als sie die bisherige Wirk- 
samkeit des neuen Gesetzes betreffen. Dieses ist am 
1. Oktober 1910 in Kraft getreten, bis jetzt also fast 2 Jahre in 
Kraft gewesen. Mag das auch sonst eine ganz stattliche Zeit 
sein, während welcher viele Erfahrungen gesammelt werden können, 
so macht sich für die statistische Vergleichung doch sehr störend 
bemerkbar, daß die Rechtsänderung mitten im Jahr zu einem 
Zeitpunkt erfolgte, auf welchen die veröffentlichte Statistik nur 
schwer beziehbar ist. Es läßt sich wohl mancherlei für die Zeit 
vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1910 feststellen, aber man hat 
nur wenige Anhaltspunkte zum Vergleich, wie es etwa in derselben 
Zeit des Vorjahres gewesen ist, da es natürlich nicht angeht, 
einfach willkürlich die vom Jahre 1909 gelieferten Zahlen durch 
4 zu dividieren und anzunehmen, daß man nunmehr die Ergebnisse 
für das letzte Vierteljahr 1909 hätte; die genauen Ziffern für 
dieses wären wohl bei Verwertung aller Rohzahlen noch zu er- 
bringen, werden aber von den Stellen, welche sie besitzen, nicht 
berechnet, weil das zu zeitraubend wäre. Das praktische Ergebnis 
ist, daß für die Stellenvermittlerstatistik das Jahr 1910 zu einem 
großen Teil jedenfalls dann verloren ist, wenn man Vergleichungen 
mit anderen Jahren unter Hervorhebung der Unterschiede vor und 
nach dem Inkrafttreten des Stellenvermittlergesetzes anstellen will; 
denn die Gesamtziffern für das Jahr können nicht verwertet werden, 
weil die Zäsur am 1. Oktober entgegensteht und weil man nicht 
weiß oder nicht überall einwandfrei ermitteln kann, ob Besonder- 
heiten gegenüber früherer Zeit in die Monate vor oder nach dieser
	        
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