Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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liche Räte des Königs haben nıt der modernen Ministerverant- 
wortlichkeit als einem wesentlichen und organischen Rechtsinstitut 
des konstitutionellen Systems nichts zu tun, da ja die Stände 
im Zeitpunkt gesteigerter Macht den König selbst verant- 
wortlich erklärten und vom jus resistendi Ge- 
brauch machten. Ungarn war bis 1848, so wenig auch nur 
der Form nach konstitutionell, daß gerade in dem Mangel der 
konstitutioneilen Regierungsform und in der patrimonialen Ge- 
staltung seines Staatsrechts die Erklärung für die staatsrechtliche 
Möglichkeit der Zentralisation zu erblieken ist°®. Auch das Erb- 
königtum ist der Entwicklung des älteren ungarischen Staatsrechts 
nicht fremd und der im Wesen unter Leopold I. entschiedene Kampf 
zwischen diesem Organisationsprinzip und jenem des Wahlkönig- 
tums wird ganz wie im Westen Europas von den Großen des 
Reichs nicht im Dienste der organischen Idee des mo- 
dernen Staates, sondern nur zu dem Zwecke geführt, um 
ihnen den größten Beuteanteil am Staat zu sichern. Er hat darum, 
wenn er zu ihren Gunsten schwankt, nicht die Konsolidation des 
Staates, sondern anarchische Zustände herbeigeführt. 
IV. Damit widerlegt sich auch die These Apponyis, es seien 
die österreichischen Monarchen von dem Ideenkreis der privat- 
rechtlich gedachten, persönlichen Fürstengewalt beherrscht 
gewesen, während die ungarischen Stände jedenfalls Ansätze zur 
Erkenntnis des Staates in deralthergebrachten ungarischen 
öffentlich-rechtlichen Auffassung der öffentlichen Ge- 
walten besaßen®’. Die Urverfassung mag beschaffen gewesen sein, 
wie sie will. In der Epoche der Zentralisation erfaßten die Stände 
gerade auf Grund der Theorie der Aufteilung der staatlichen Herr- 
drückt sich durch das W.ort Mittelbarkeit aus. Zwischen dem Volk 
und dem Regenten steht das Ministerium und ohne das letztere nichts‘. 
Darum richten sich die Gravamina des ungarischen Reichstags gegen Akte 
des Königs, nicht gegen solche einer Regierung. 
86 'TEZNER, Geist und Technik 8. 5A 2. 
97 Separatabdruck 8. 19.
	        
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