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wahrhaft ROUSSEAUsche Bezeichnung — im Jahre 1311 die Lehre
von den angeborenen, durch die Vernunft einleuchtenden Rechten
jedes Menschen im $ 16 zum Gesetz und erklärt im $ 1459 den
Bannrechten des Adels den Krieg. Darum bedeutet der
Sieg der Stände über die Josefinische Staatsauffassung mittels der
Unabhängigkeitsformel des Jahres 1791 nicht den Sieg der öffent-
lichen Auffassung der ungarischen Stände vom Staate über die
privatrechtliche sondern den Sieg der patrimonialen Stellung
des Adels zum Staate über die sozialen Reformideen eines seiner
Zeit vorauseilenden Fürsten. Nicht gestützt durch die ungarischen
wie die nichtungarischen Stände, sondern im stetigen und
schweren Kampf mit ihnen haben die österreichischen
Herrscher im Verein mit einem romanistisch und ka-
meralistisch gebildeten Beamtentum” jene gewaltige
weltgeschichtliche staatliche Organisation geschaffen, innerhalb
welcher die „Nation“ die Bürgschaften ihres Bestandes gesucht
und bis heute gefunden hat, und ohne welche die Nation trotz
der mystischen Tiefe ihrer Auffassung vom Staat, wie die Ver-
gangenheit und vielleicht auch die jüngste Gegenwart beweist,
das Schicksal aller aristokratischen Oligarchien teilen und sich
in blutigen und greuelvollen Bürgerkriegen aufreiben würde. Mit
einer schlecht verhüllten geringschätzigen Geberde lehnt Apponyi
den österreichischen Kaisertitel für Ungarn ab, weil der Träger
der altehrwürdigen ungarischen Königskrons es nicht nötig hatte,
wie ein Börsianer, der Baron wird, Standeserhöhung nachzusuchen °°.
Es ist bedauerlich, daß die mägyarische Publizistik es bis zum
heutigen Tage unterlassen hat, nach dem Vorbild der österreichi-
schen Rechtshistoriker sich in die Erforschung der Leistungen der
Gesamtstaatsidee für die Erhaltungdes altehrwürdigen
92 Ueber die heroische, zuweilen lebensgefährliche Arbeit, welche das
österreichische Beamtentum zur Begründung einer modernen Finanzwirt-
schaft geleistet hat vgl. Landesfürstl. Verwaltungsrechtspflege II. 8. 50 ft.
v8 Separatabdruck S. 31, Rundschau S. 261.