Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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welche hier für zwei Städte festgestellt werden, überall zu finden 
sind, wo man sich der Mühe der Berechnung unterziehen will. 
Dabei verdient es besondere Beachtung, daß in allen genannten 
größeren Städten dem Wachstum der Stellenvermittlerwirksamkeit 
bei der zuständigen gemeinnützigen Arbeitsnachweisstelle ein oft 
außerordentlicher Aufstieg gegenübersteht, der nicht selten die 
organische Entwicklung geradezu überspringt ; am überraschendsten 
zeigt sich das in Nürnberg, wo das gemeindliche Arbeitsamt 1911: 
34379 Stellen besetzte gegen 16360 im Jahr 1909, somit eine 
Steigerung von 110,14% erzielte. Es kann also keinesfalls davon 
die Rede sein, die gemeinnützigen Nachweise hätten durch regere 
Tätigkeit das teilweise Umsichgreifen des gewerbsmäßigen Stellen- 
vermittlertums zu verhindern vermocht, und hätten es sich selbst 
zuzuschreiben, wenn dies nicht geschehen ist. Ebensowenig geht 
es danach an, die Hoffnung auf einen kräftigeren Vollzug des 
Stellenvermittlergesetzes zu setzen, falls sich zeigen sollte, daß 
der bisherige zu wünschen übrig ließ, und für eine Enttäuschung. 
wie die mitgeteilten Zahlen sie erwecken müssen, an Stelle des 
Gesetzes selbst seine Ausführung verantwortlich zu machen ; denn 
gerade aus dessen Grundgedanken, aus der schrankenlosen Ein- 
führung des Bedürfnisnachweises, ergeben sich die angeführten 
Zustände. Sie können vor dem Ablauf der gegenwärtig vorhandenen 
Konzessionen, wenn das Gesetz unverändert fortbesteht, durch 
die Vollzugsorgane auch bei durchaus einwandfreier Gesetzesan- 
wendung nicht beseitigt und durch ‚die Tätigkeit der öffentlichen 
Arbeitsnachweise nur in wenig merkbarer Weise gemildert werden. 
Zu den vorhin wiedergegebenen Zahlen ist außerdem noch hervor- 
zuheben, daß der Bevölkerungszuwachs von 1909 auf 1911 nirgends 
eine ausreichende Erklärung für die festgestellten Mehrungen abgibt. 
Der Gewinn, welchen die Stellenvermittler auf die bezeichnete 
Art durch Ausdehnung ihrer Geschäfte insoweit gemacht haben, 
als sie sich vor dem heranflutenden neuen Gesetz halten konnten, 
kann gar nicht scharf genug betont werden; er ist bisher namentlich
	        
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